Ratgeber

Gebrauchtwagen-Händler Provision nur bei Verkauf

Wird ein Gebrauchtwagenhändler ein Auto nicht los, darf er dafür vom Besitzer des Autos keine Vermittlungsprovision verlangen. Allein das Bemühen, den Wagen zu verkaufen, rechtfertigt eine solche Gebühr nicht.

Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München (Az.: 26 O 24519/05) weist der ADAC hin. Die Richter entschieden in diesem Fall zudem, dass eine Standgebühr von 13 Euro pro Tag überhöht und sittenwidrig sei. Das Gericht hielt höchstens sechs Euro für angemessen.

Laut ADAC sind Fälle wie dieser sehr häufig: Jemand möchte sein Auto verkaufen und wendet sich an einen Gebrauchtwagenhändler. Gelingt es dem Vermittler nicht, den Wagen zu verkaufen, fordert der Eigentümer das Auto zurück, um es selbst anzubieten. Oft weigere sich nun der Händler, das Fahrzeug herauszugeben, bis Provision und Standgebühr bezahlt sind. Der Besitzer des Autos müsse die Vermittlungsprovision in diesem Fall jedoch nicht zahlen. Der ADAC rät, den Vermittlungsvertrag genau zu prüfen und im Vorhinein auf unerlaubte Zusatzkosten zu achten.

Quelle: ntv.de

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