Stinkender Nachbar Rauchen lässt sich nicht verbieten
31.08.2011, 14:55 Uhr Vermieter dürfen ihren Mietern das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten. Rauchen gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, befand das Landgericht Berlin. Auch Vorschriften zu bestimmten Lüftungszeiten sind demnach unzulässig. Auf das Urteil weist der Mieterverein München hin (Az: 63 S 470/08).
Im verhandelten Fall fühlte sich ein Mieter durch den Zigarettenqualm aus einer Nachbarwohnung derart gestört, dass er die Miete minderte. Insbesondere wenn der rauchende Nachbar seine Wohnung lüftete, komme es zu erheblichen Geruchsbeeinträchtigungen in seiner Wohnung, erklärte er zur Begründung. Daher forderte er den Vermieter auf, dem Mitmieter das Rauchen im Balkonzimmer seiner Wohnung zu verbieten und das Lüften der Wohnung zu festgesetzten Zeiten vorzuschreiben.
Die Richter wiesen dieses Ansinnen zurück. Vermieter könnten ihren Mietern weder das Rauchen verbieten noch sie zwingen zu lüften, befanden sie. Denn ein solches Verbot stelle einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Rauchers dar. Nicht entschieden wurde in der Verhandlung allerdings die Frage, ob der gestörte Nachbar die Miete mindern darf. In der Regel ist das nicht der Fall, es sei denn, der Rauchgeruch wird durch bauliche Mängel in die Nebenwohnung getragen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa