Privatsache Recht auf Wäschetrocknung
09.02.2009, 11:21 UhrMieter dürfen ihre Wäsche in ihrer Wohnung trocknen. Das gilt auch dann, wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenkeller oder Speicher gibt. Ein Verbot in der Hausordnung, Wäsche außerhalb eines Trockenraums aufzuhängen, ist unwirksam.
Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor (Aktenzeichen: 21 T 38/08). Mieter dürfen demnach immer einen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen und nutzen. Außerdem kann Wäsche auch auf dem Balkon aufgehängt werden. Grundsätzlich gehöre das Trocknen von Wäsche in der Wohnung zum sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, so die Richter. Daher ist es vertretbar, das Trocknen von Wäsche zum Beispiel auf Wäscheständern in der Wohnung zu erlauben, soweit das Aufkommen im Rahmen des Üblichen bleibt.
Quelle: ntv.de