Ratgeber

Arcandor-Insolvenz Rechte der Verbraucher

Die Karstadt-Mutter Arcandor hat beim Amtsgericht Essen den Insolvenzantrag eingereicht. Bei einer Insolvenz des Reise- und Touristikkonzerns haben Verbraucher eine Reihe von Rechten.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Handelskonzern Arcandor ist pleite. Der Karstadt-Mutterkonzern teilte mit, er habe beim Amtsgericht Essen Insolvenzantrag eingereicht. Bei einer Insolvenz des Reise- und Touristikkonzerns haben Verbraucher eine Reihe von Rechten.

Handelsprodukte

Grundsätzlich sind Verbraucher beim Kauf eines Produkts für zwei Jahre durch die gesetzliche Gewährleistung gegen Sachmängel geschützt. Diese Pflicht übernimmt der Händler gegenüber dem Käufer. Bei einer Pleite wird dieser Anspruch jedoch laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) von Fall zu Fall unterschiedlich erfüllt. Dies kann etwa von den Forderungen anderer Gläubiger oder Vereinbarungen zwischen Händler und Hersteller zum Austausch fehlerhafter Produkte abhängen. Die VZBW rät, etwaige Ansprüche zügig geltend zu machen. Wer die Gewährleistung nach einer Insolvenz übernimmt, hängt davon ab, ob eine Firma weitergeführt, zerschlagen oder abgewickelt wird. Nicht betroffen von einer Pleite ist die Garantie der Hersteller, die teils Jahre über die Gewährleistung hinaus gilt.

Reisen

Urlaubsreisen sind in Deutschland seit mehreren Jahren verpflichtend durch sogenannte Reisesicherungsscheine geschützt. Dabei handelt es sich um Versicherungen, die greifen, wenn ein Reiseveranstalter pleite geht. Dies soll etwa verhindern, dass Urlauber am Ferienflughafen auf ihren Koffern sitzen bleiben, weil ein insolventer Reiseabieter den Rückflug nicht mehr bezahlen kann. Kunden der Arcandor-Reisetochter Thomas Cook müssten sich also für den möglichen Fall einer Pleite keine Sorgen machen.

Versicherungen und Geldanlagen

Auf Kunden der KarstadtQuelle-Versicherungen hätte eine mögliche Insolvenz von Arcandor keine Auswirkungen. Das Unternehmen, das neben verschiedenen Versicherungen auch Geldanlagen anbietet, ist seit Ende 2008 vollständig im Besitz der Ergo-Gruppe. Eine Verbindung mit Arcandor besteht nur noch über den Namen. Grundsätzlich sind Verbraucher bei der Pleite eines Versicherers durch einen Sicherungsfonds oder ein Sonderkündigungsrecht besonders geschützt. Spareinlagen sind durch die gesetzliche Einlagensicherung, Einlagensicherungsfonds der Banken und Sparkassen sowie die von der Bundesregierung ausgesprochene Garantie geschützt.

Quelle: ntv.de, AFP

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