Ratgeber

Unerwünschte Kunden Rechtspartei muss Konto kriegen

Die Sparkasse hätte auf die ungeliebte Kundin gern verzichtet.

Die Sparkasse hätte auf die ungeliebte Kundin gern verzichtet.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Eine rechtspopulistische Organisation, die nicht verboten ist, hat Anspruch auf ein Bankkonto. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Berliner Sparkasse muss dem Landesverband der Bürgerbewegung "Pro Deutschland" nun ein Girokonto einrichten. Denn laut dem Eilbeschluss besteht für die nicht verbotene Partei ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien. (Az.: VG 2 L 69.11)

Die Richter entsprachen damit der Forderung der rechtsextremen Kleinpartei, die 2005 in Köln gegründet wurde. Der Landesverband will sich an der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September beteiligen und ist darum auf ein Konto für den Zahlungsverkehr sowie Spenden angewiesen.

Die Berliner Sparkasse hatte die Kontoeröffnung jedoch verweigert. Das darf sie nicht, befanden die Richter: Da andere politische Parteien ebenfalls Konten bei der Bank führten, müsse das auch für Pro Deutschland möglich sein - so lange die Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sei. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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