München statt Antalya Reisender muss Buchungsdaten prüfen
06.08.2013, 10:12 UhrEgal, ob im Internet, am Telefon oder vor Ort: Wer eine Reise bucht, sollte anschließend seine Buchungsunterlagen genau prüfen, um Missverständnissen vorzubeugen. Ansonsten kann es ärgerlich werden.
Wenn Buchungsdaten per Telefon durchgegeben werden, muss der Buchende bei Erhalt der Unterlagen prüfen, ob die Daten korrekt aufgen ommen wurden. Ansonsten ist ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen, wie das Amtsgericht München entschieden und mitgeteilt hat (Az.: 233 C 1004/13).
In dem verhandelten Fall rief Ende Juli 2012 eine Münchnerin in einem Reisebüro an und buchte Flüge für sich und ihre Familie von Antalya nach München für Anfang September 2012. Am gleichen Tag noch begab sie sich ins entsprechende Reisebüro, holte die Unterlagen ab und unterschrieb die Buchung. Erst am Abreisetag in der Türkei stellte die Klägerin fest, dass die Flugtickets ab München ausgestellt waren. Sie war daher gezwungen, neue Tickets zu erwerben.
Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 1.070 Euro wollte sie anschließend vom Reisebüro ersetzt bekommen. Schließlich habe sie beim Telefonat ausdrücklich erklärt, von Antalya nach München fliegen zu wollen und nicht umgekehrt, begründete sie ihre Forderung. Das Reisebüro weigerte sich zu bezahlen. Die Kundin hätte nichts dergleichen getan, beharrte das Reisebüro.
Daraufhin erhob die Reisende Klage vor dem Amtsgericht München. Der zuständige Richter wies die Klage jedoch ab.
Er begründete sein Urteil damit, dass es dahingestellt bleiben könne, welchen Inhalt das Telefonat tatsächlich hatte. Die spätere Klägerin habe auf jeden Fall vor Ort eine Buchung unterzeichnet, auf welcher unmissverständlich ein Flug für vier Teilnehmer von München nach Antalya aufgeführt gewesen sei. Sollte sie daher tatsächlich im vorherigen Telefonat etwas anderes bestellt haben, stelle die ungeprüfte Unterzeichnung des Buchungsauftrages zumindest ein weit überwiegendes Mitverschulden der Klägerin dar. Ein möglicher Schadenersatzanspruch sei daher ausgeschlossen, so das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, awi