Unberechenbare Kataloge Reisepreis kann steigen
05.11.2008, 17:40 Uhr Die deutschen Reiseveranstalter dürfen ihre gedruckten Katalogpreise jetzt nachträglich erhöhen. Bisher war eine Preisanpassung nach oben - anders als bei Preissenkungen zum Beispiel für Last-Minute-Buchungen - nach der Katalogveröffentlichung nicht erlaubt. Nun hat das Bundesjustizministerium sie per Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Bei Verbraucherschützern stößt die Neuregelung auf deutliche Kritik.
Möglich ist die Erhöhung von Katalogpreisen künftig dann, wenn ein Veranstalter Kapazitäten in Hotels oder auf Flugstrecken nachkauft und sich seine Kalkulation dabei ändert. Verlangen Hoteliers oder Fluggesellschaften mehr Geld, dürfen die Veranstalter die Aufschläge nun an die Kunden weitergeben. Voraussetzung ist, dass im Hinweis- oder Preisteil des Katalogs ein entsprechender Vorbehalt steht, erklärte die Sprecherin des Deutschen Reiseverbands (DRV), Sibylle Zeuch. Bei der Buchung sollen die Urlauber dann auf die gegenüber dem Katalog veränderten Preise aufmerksam gemacht werden. Wichtig für den Kunden sei, dass eine Preisänderung nach Vertragsabschluss mit ihm weiterhin nicht möglich ist.
Preise können auch sinken
Für die Neuregelung hatte die Reisebranche seit langem gekämpft. Die Veranstalter sahen sich durch die Katalogpreisbindung im Nachteil zum Beispiel gegenüber Hotels, Airlines und Online-Anbietern, die für ihre Zimmer oder Flugzeugsitze die Preise regelmäßig anpassen können. Die Katalogpreise werden dagegen in der Regel nur zweimal im Jahr festgelegt. Nun könnten auch die Reiseveranstalter "flexibler auf die Nachfrage reagieren", erwartet der DRV. Zeuch wies zugleich darauf hin, dass sich die Reisepreise - je nach Nachfrage - im Verlauf einer Saison weiterhin auch nach unten verändern können.
Kritik an der Verordnung äußerte Beate Wagner, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf: Der Verwirrung sei jetzt "Tür und Tor geöffnet", weil die Preisangaben in den Reisekatalogen nun unverbindlich würden: "Der Kunde kann nicht mehr allein anhand des Kataloges herausfinden, was ihn eine Reise kostet."
Wann die Veranstalter von der neuen Rechtslage Gebrauch machen, ist noch unklar. Viele Kataloge für die Sommersaison 2009 sind gerade frisch gedruckt in die Reisebüros geliefert worden. Branchenkreise rechnen frühestens im Februar mit Änderungen.
Quelle: ntv.de