Ratgeber

Kirchliche Heirat Rentenansprüche entstehen nicht

Eine kirchliche Heirat ohne standesamtliche Eheschließung begründet keine Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Wer auf eine standesamtliche Trauung verzichtet, habe nach dem Tod des Ehepartners keine Ansprüche auf Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente. Allerdings blieben nach einer rein kirchlichen Trauung Ansprüche auf Rentenzahlungen aus einer früheren Ehe bestehen. Seit Anfang des Jahres 2009 kann in Deutschland kirchlich geheiratet werden, ohne vorher beim Standesamt zivilrechtlich die Ehe zu schließen.

Quelle: ntv.de

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