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Wichtige Infos verschwiegen Rentenversicherung muss zahlen

Der Mann hätte nur gegen Nachzahlungen in Rente gehen können.

Der Mann hätte nur gegen Nachzahlungen in Rente gehen können.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die gesetzliche Rentenversicherung muss haften, wenn einer ihrer Mitarbeiter falsch berät und dadurch finanzieller Schaden entsteht. Das stellte das Oberlandesgericht München (OLG) fest. Geklagt hatte ein Mann, der im Vertrauen auf die Beratung bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Altersrente gestellt hatte. Die Versicherung lehnte den Antrag jedoch ab, da der Mann die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllte. (Az.: 1 U 5070/10)

Daraufhin klagte der Mann beim Landgericht Kempten auf Schadensersatz. Die Rentenversicherung habe ihn nicht darüber aufgeklärt, dass er zwar die Voraussetzungen für eine Altersrente nicht erfülle, diese jedoch durch Nachzahlungen noch herbeiführen könne. Aufgrund der Rentenberechnung, die ihm bei der Beratung ausgehändigt wurde, habe er darauf vertrauen können, dass ihm die darin genannten Ansprüche zustünden. Die Rentenversicherung bestritt jedoch, den Mann falsch beraten zu haben. Dem schloss sich das Landgericht Kempten an und wies die Klage zurück.

Mit der Berufung vor dem OLG hat der Kläger nun einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht stellte eine Amtspflichtverletzung der Rentenversicherung fest. Im vorliegenden Fall hätte der Berater der Rentenversicherung erläutern müssen, dass der Kläger die Voraussetzungen für eine Rente nachträglich hätte herbeiführen können. Dies sei nicht geschehen, was der Kläger auch habe nachweisen können. Keinen Erfolg hatte der Kläger aber mit weitergehenden Forderungen.

Quelle: ntv.de, dpa

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