Ratgeber

Bahncard auf Probe Ruck zuck in der Abo-Falle

Nicht nur Heiratsstatistiken beweisen es: Die Scheu vor langfristigen Bindungen wächst. Das macht sich auch im Geschäftsleben bemerkbar, Kunden wünschen sich Flexibilität und legen sich ungern fest. Zeitungen reagieren darauf mit Mini-Abos, Fitnessclubs ködern Trainingswillige mit Kennenlern-Verträgen und Parteien werben mit Schnuppermitgliedschaften. Auch die Bahn hat sich etwas ausgedacht und bietet noch bis zum 12.12. die Probe-Bahncard 25. 

Die Damen aus der Bahncard-Werbung haben hoffentlich die AGBs gelesen.

Die Damen aus der Bahncard-Werbung haben hoffentlich die AGBs gelesen.

 

Die Probekarte gilt für vier Monate und bietet währenddessen die gleichen Vorteile wie die "richtige" Bahncard 25, nämlich bei jeder Fahrt 25 Prozent Rabatt auf den Normalpreis. In Kombination mit dem Sparpreis 50, den man aber nur bei sehr frühzeitiger Buchung ergattern kann, sind bis zu 62,5 Prozent Ermäßigung drin. Für Gelegenheitsfahrer, die vielleicht ohnehin nur eine Reise im Jahr planen, kann sich das durchaus lohnen – auch wenn die Kurzversion mit 25 Euro im Vergleich zur Jahreskarte für 57 Euro überproportional teuer ist.

Aus vier Monaten werden 16

Leider bietet die Probebahncard nicht nur die gleichen Vorteile wie die reguläre Karte, sondern übernimmt auch deren größten Mangel: die Abo-Problematik. Wer nicht rechtzeitig sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit kündigt, gilt als regulärer Bahncard-Abonnent - und zwar nicht für weitere vier, sondern für zwölf Monate. Manch ein Gelegenheitsfahrer dürfte sich dieser Tatsache erst bewusst werden, wenn er kurz vor dem Ende der vier Monate um ein Passbild für die neue Karte gebeten wird. Verbraucherschützern ist die Abo-Klausel der Bahncard-AGB schon lange ein Dorn im Auge. Für Vielfahrer mag es bequem sein, immer rechtzeitig die neue Bahncard ins Haus geschickt zu bekommen, für alle anderen bedeutet das Zwangs-Abo nur Mehraufwand oder Zusatzkosten, wenn die Kündigung verschusselt wird.

 

Fazit: Wer die Probe-Bahncard anfordert, setzt am besten gleichzeitig die Kündigung auf. Das gilt besonders dann, wenn die Karte ohnehin nur für eine bestimmte Fahrt angeschafft wird. Will man nach vier Monaten wirklich auf die Jahreskarte umsatteln, wartet man damit besser, bis die nächste Reise ansteht.   

Quelle: ntv.de

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