Was tun? Rufmord im Internet
08.10.2008, 08:37 UhrIm Internet nimmt Rufmord seit geraumer Zeit zusehends größere Dimensionen an. Schüler hacken aufeinander herum, prangern Lehrer an oder rachsüchtige Ex-Partner verunglimpfen online den Namen des oder der Verflossenen. Wer solche üble Nachrede über sich im Web entdeckt, sollte nicht tatenlos zusehen, sondern gezielt dagegen vorgehen. Denn solche Negativäußerungen können sich beispielsweise bei der Arbeits- oder Wohnungssuche rasch zum bösen Fallstrick entwickeln.
Wenn private Erotikfotos und -videos von Stars und Sternchen im Internet kursieren, ist die Häme bei vielen Betrachtern meist groß. Dass aber auch die eigenen ganz persönlichen Clips und Bilder von einem Ex-Partner in Umlauf gebracht werden könnten, ist für viele Internet-Nutzer kaum vorstellbar. In Zeiten von Video-Portalen wie YouTube und unzähligen Erotikseiten mit Amateur-Bildergalerien ist dies aber alles andere als unwahrscheinlich. Angesichts dieser Tatsache sollte bei einer Trennung immer daran gedacht werden, dass möglicherweise zuvor angefertigte Privatvideos und -fotos in die Öffentlichkeit gelangen könnten.
Biometrische Suche
Um eventuell bereits veröffentlichtes erotisches Fotomaterial im Web aufzuspüren, reichen Suchmaschinen nicht aus. Sinnvoller ist es, auf eine sogenannte biometrische Suche zu setzen. Hierbei wird eine spezielle Software mit Hilfe von Fotos mit individuellen Gesichts- oder Körpermerkmalen vertraut gemacht. Anschließend durchforstet das Programm einschlägige Internet-Portale und sucht nach Übereinstimmungen der in den Fotos gezeigten Personen. Werden tatsächlich Bilder oder Filme aufgespürt, hilft nur der Versuch einer Kontaktaufnahme mit dem Seitenbetreiber, um ihn zur Entfernung der Fotos oder Videos zu bewegen.
Verärgerte Kollegen oder Nachbarn neigen mitunter ebenso wie ehemalige Partner oft dazu, online üble Nachrede zu betreiben. Wer zum Beispiel in einem Forum mit vollem Namen als Säufer, Partylöwe, Schürzenjäger oder Dieb tituliert wird, braucht das nicht einfach hinzunehmen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und der Betreiber des Forums macht sich unter Umständen mit strafbar wegen dieser Verleumdungen. Deshalb ist er schnellstmöglich zur Entfernung der entsprechenden Textpassagen aufzufordern. Im Impressum des jeweiligen Web-Angebots sollten die Kontaktdaten des Forenbetreibers vermerkt sein, sofern es sich um eine zu einem privaten oder geschäftlichen Internet-Auftritt gehörende Diskussionsplattform handelt. Auch kostenlose Foren sind im Internet zu finden. Sind darin Verleumdungen zu lesen, muss der entsprechende Anbieter des Service kontaktiert werden, damit die Negativbeiträge gelöscht werden.
Reagieren die Seitenbetreiber nicht, sollte eine Frist von maximal einer Woche gesetzt und mit einer Strafanzeige gedroht werden. Sind Name und Adresse des Betreibers nicht auffindbar, sollte ein im Internet Verleumdeter Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Mitunter ist es zudem auch hilfreich, professionelle Unternehmen einzuschalten, die den Ruf eines Internet-Nutzers reinwaschen. Unter "Verleumdungen bekämpfen" oder "guter Ruf im Internet" sind in Suchmaschinen entsprechende Dienstleister zu finden.
Quelle: ntv.de