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Teure Vergesslichkeit Rundfunkbeitrag: Strafgebühren drohen

Nahezu jeder Haushalt in Deutschland muss ihn zahlen und neben Privatpersonen sind auch Institutionen und Betriebe grundsätzlich dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Nahezu jeder Haushalt in Deutschland muss ihn zahlen und neben Privatpersonen sind auch Institutionen und Betriebe grundsätzlich dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.

(Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa)

Alle drei Monate ist der Rundfunkbeitrag fällig. Verbraucher, die kein SEPA-Mandat eingerichtet haben, werden ab sofort statt viermal im Jahr nur noch einmal jährlich vom Beitragsservice an ihre Verpflichtung erinnert. Wird die Zahlung versäumt, wird der GEZ-Nachfolger dann noch teurer.

Die vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf monatlich 18,36 Euro ist kaum verdaut, da droht schon neues Ungemach vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Zumindest für jene, die kein SEPA-Mandat eingerichtet haben, um die Gebühr vierteljährlich automatisch zu entrichten. Bisher bekamen Verbraucher, die selbstständig an den GEZ-Nachfolger überweisen, viermal im Jahr eine Zahlungserinnerung und damit den Überweisungsschein zugesandt. Ab sofort wird es eine solche Zahlungsaufforderung nur noch ein Mal jährlich geben, wie die Verbraucherzentrale Berlin warnt.

"Wer vergisst, den Rundfunkbeitrag fristgerecht zu zahlen, muss in Zukunft mit Versäumnisgebühren rechnen", warnt Laura Ladwig, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. In diesem Fall sind 1 Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens aber 8 Euro zusätzlich, zu entrichten. Wer die Zahlung weiterhin versäumt, erhält Mahnungen und einen Festsetzungsbescheid, jeweils verbunden mit zusätzlichen Kosten. "Wer nicht Gefahr laufen möchte, die Zahlung des Rundfunkbeitrages zu vergessen und dadurch zusätzlich finanziell belastet zu werden, sollte dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat erteilen", empfiehlt Ladwig.

Wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio

Wer Hilfe im Einzelfall benötigt, beispielsweise bei Fragen zu Befreiungsmöglichkeiten, erreicht die telefonische Rundfunkbeitragsberatung Dienstag von 8:30-10:30 Uhr sowie Donnerstag von 14:00-16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 214 85-160. Für den Anruf fallen die normalen Telefongebühren des jeweiligen Telefonanbieters an.

Nahezu jeder Haushalt in Deutschland muss ihn zahlen und neben Privatpersonen sind auch Institutionen und Betriebe grundsätzlich dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Dabei ist die monatliche Pauschale unabhängig davon, ob überhaupt und wenn ja, wie viele Rundfunkgeräte der Inhaber einer Wohnung besitzt.

Mehr zum Thema

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2020 kamen gut acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten. Gegen den Beitrag hatte es viele Klagen gegeben, die allermeisten erfolglos.

Wie die öffentlich-rechtlichen Sender die Gelder verwenden, lesen Sie hier.

Quelle: ntv.de, awi

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