Ratgeber

Schnitt bei griechischen Staatsanleihen Schadenersatzansprüche prüfen

Mit der größten Staatsumschuldung aller Zeiten hat sich Griechenland im Dauerkampf gegen die Pleite Luft verschafft. Doch was passiert jetzt mit den Privatanlegern, die Griechenland-Anleihen gekauft hatten?

Wenn in der Beratung nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen worden ist, kann ein Anspruch wegen Fehlberatung bestehen.

Wenn in der Beratung nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen worden ist, kann ein Anspruch wegen Fehlberatung bestehen.

Privatanleger, die Griechenland-Anleihen nach einer Anlageberatung erworben haben, sollten mögliche Schadenersatzansprüche prüfen. Wenn in der Beratung nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen worden sei, könne ein Anspruch wegen Fehlberatung bestehen, erklärt Anlegerschutzanwalt Klaus Nieding aus Frankfurt. Die Verjährungsfrist der Ansprüche betrage hierbei in der Regel drei Jahre.

"Spätestens seit den Problemen mit Argentinischen Staatsanleihen ist klar, dass Staatsanleihen keine absolut sichere Bank sind", erklärt Nieding, der auch Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ist. In dem Gespräch hätte der Berater seine Kunden daher auf entsprechende Risiken bei griechischen Papieren hinweisen müssen.

Auch die Frage, nach welchem Recht die entsprechenden Anleihen bewertet werden, hätte in dem Gespräch zur Sprache kommen sollen. Bei Fonds hätte der Berater den Kunden zudem möglicherweise darauf aufmerksam machen müssen, wenn der Fond schwerpunktmäßig in riskante Papiere investiert.

Betroffene Anleger sollten daher alle Dokumente sammeln, die sie im Zusammenhang mit dem Kauf der Papiere bekommen haben, empfiehlt Nieding. Zudem sollten sie versuchen, sich an das Beratungsgespräch zu erinnern. Falls sie sich nach dem Gespräch nicht bereits Notizen gemacht haben, sollten sie dies spätestens jetzt tun. Diese Unterlagen sollten dann juristisch geprüft werden.

Privatanleger, die griechische Staatsanleihen besitzen, haben in den vergangenen Tagen Post von ihrer depotführenden Bank bekommen. Inhalt war das Umtauschangebot der Republik Griechenland. Demnach sollen Anleger auf mindestens 53,5 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Die zum Tausch angebotenen neuen Anleihen haben eine Laufzeiten von 30 Jahren. Da die Offerte von der erforderlichen Mehrheit der Privatanleger angenommen wurde, kommt es zum Zwangsumtausch - und damit zu erheblichen Verlusten.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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