Mieter muss selbst reinigen Schleimfilm kein Mietmangel
15.02.2010, 16:08 Uhr
Ein Biofilm bildet sich in allen Trinkwasserleitungen und ist gesundheitlich unbedenklich.
(Foto: dpa)
Ein schleimiger Film in der Trinkwasserleitung ist in einer Mietwohnung kein Mangel. Der sogenannte Biofilm sei von Hygieneinstituten als nicht gesundheitsschädlich eingestuft worden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor (Az.: 28 C 2750/09).
In dem Fall wohnte der Kläger seit 1991 in der Wohnung. Im Jahr 2009 stellte ein Gutachter fest, dass sich in der Einfüllkammer der Waschmaschine und im Spülkasten der Toilette eine schleimige Masse abgesetzt hatte. Abgetrocknet bildete diese einen schwarzen Belag, der laut dem Mieter unangenehm roch. Der Belag war auch in den Wasserperlatoren und im Duschkopf zu finden. Der Kläger verlangte, dass der Vermieter die Ursache der Schleimbildung beseitigt und die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 277 Euro übernimmt.
Das Gericht wies die Klage ab, da kein Mangel der Mietsache vorliege. Der Sachverständige habe in seinem Gutachten festgestellt, dass sich in allen Trinkwasserleitungen ein Biofilm bildet. Dieser sei gesundheitlich unbedenklich. Es genüge, regelmäßig die Armaturen mit einer Bürste zu reinigen und Kleinteile wie Duschköpfe auszukochen.
Quelle: ntv.de, dpa