Wenn die Prothese schief sitzt Schmerzensgeld für Patient
20.09.2009, 13:04 UhrAuch für Zahnschmerzen kann es Schmerzensgeld geben. Dabei kommt es nach einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt darauf an, dass dem Zahnarzt ein vermeidbarer Behandlungsfehler unterlaufen ist.
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Wie die Fachzeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf das Urteil berichtet, ist für die Höhe des Schmerzensgeldes maßgebend, wie heftig die Schmerzen und wie intensiv die Probleme des Patienten beim Essen waren (Az.: 8 U 31/07). Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Gießen auf und gab der Klage einer Patientin statt.
Ein Zahnarzt hatte ihr eine Zahnprothese nicht ordnungsgemäß angepasst. Dadurch hatte sie Schmerzen und Probleme beim Essen. Nachdem zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen waren, verlangte sie Schmerzensgeld von mindestens 7.500 Euro und suchte sich einen anderen Zahnarzt.
Anders als das Landgericht sah das OLG die Schmerzensgeldforderung als berechtigt an, allerdings nur in Höhe von 2500 Euro. Die Richter teilten insbesondere nicht die Auffassung des Landgerichts, die Klägerin hätte noch weitere Nachbesserungsversuche des Zahnarztes erdulden müssen. Es sei verständlich, dass ein Patient bei zwei vergeblichen Versuchen das Vertrauen in den behandelnden Arzt verloren habe.
Quelle: ntv.de, dpa