Lebensversicherung gekündigt? Schnell noch Ansprüche sichern
27.10.2008, 17:56 UhrViele Verbraucher könnten Ende dieses Jahres mögliche Erstattungsansprüche aus gekündigten Lebens- oder privaten Rentenversicherungen verlieren. Denn für Verträge, die im Jahr 2003 gekündigt wurden, läuft nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg Ende 2008 die fünfährige Verjährungsfrist aus. Sie rät Betroffenen daher, jetzt selbst tätig zu werden und den Versicherer aufzufordern, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Sollte sich der Versicherer weigern, sei eine Klage zu überlegen, sagte Verbraucherschützerin Edda Castell gegenüber der dpa.
Es gibt Nachschlag!
Hintergrund ist der Streit um den Rückkaufswert von gekündigten Lebens- und privaten Rentenversicherungen. Wer zwischen 1995 und Herbst 2001 eine Versicherung abgeschlossen und inzwischen wieder gekündigt hat, hat Anspruch auf Rückerstattung der berechneten Stornokosten. Außerdem können die Versicherten einen bestimmten Mindest-Rückkaufswert verlangen. Dass ein Recht auf Nachschlag besteht, hat der Bundesgerichtshof beschlossen.
Ungeklärt ist die Lage bislang allerdings bei Verträgen, die bis 2003 abgeschlossen wurden. Die von der Verbraucherzentrale eingeleiteten Musterverfahren sind noch nicht entschieden. Damit eventuelle Ansprüche erhalten bleiben, müssen die Ex-Kunden jetzt aktiv werden und an die Versicherungen herantreten. Zur Not müssten sie auch klagen, dann allerdings "ins Blaue hinein", so die Verbraucherschützer.
Quelle: ntv.de