Ratgeber

Baufinanzierung Schönrechnen leicht gemacht

Eigentlich sollte die neue Verbraucherkredit-Richtlinie der EU Darlehensnehmern das Leben einfacher machen. Doch weil die Bundesregierung gleichzeitig auch noch die Preisangabenverordung überarbeitet hat, dürfte der Kreditvergleich sogar noch komplizierter werden.

Bei der Baufinanzierung machen schon Zehntel Prozent einen spürbaren Unterschied.

Bei der Baufinanzierung machen schon Zehntel Prozent einen spürbaren Unterschied.

(Foto: dpa)

Bislang gab es einen klaren Orientierungspunkt für Finanzierungswillige: den effektiven Jahreszins. Er enthält neben dem reinen Zinssatz unter anderem Nebenkosten wie Kontoführungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Vermittlungsgebühren. Nun sind Immobilien in der Regel erst nach 30 Jahren oder mehr abbezahlt, die Zinsbindung wird aber höchstens für 15 bis 20 Jahre abgeschlossen. Bislang bezog sich der Effektivzins grundsätzlich auf den Zeitraum der  Zinsfestschreibung. Das ist nun anders: Sofern das Darlehen später zu einem variablen Zins weitergeführt werden soll, dann muss auch die Restlaufzeit einkalkuliert werden.

Unter diesen Voraussetzungen kann die Bank den Kredit schönrechnen. Weil niemand voraussagen kann, wo die Zinsen in fünf, acht oder gar 15 Jahren stehen, wird einfach der derzeit aktuelle variable Zinssatz zugrunde gelegt. Und der kann niedriger ausfallen als der festgeschriebene Effektivzins. Wie das aussehen kann, berichtet die Finanzberatung FMH anhand der Rechnung einer Bank. Die hatte einen Nomimalzins von 3,6 Prozent angegeben, der Effektivzins sollte aber nur 3,43 Prozent betragen. Normalerweise ein Ding der Unmöglichkeit. Der Trick: Bei einer Finanzierungsdauer von 43 Jahren hatte die Bank ab dem elften Jahr mit dem derzeit aktuellen variablen Zins von 3,31  Prozent gerechnet.  

Fazit: Die alte Regel "immer den Effektivzins vergleichen" gilt vor diesem Hintergrund nicht mehr. Wer ein günstiges Baudarlehen sucht, sollte nachfragen, auf welchen Grundlagen die Berechnung erfolgt ist und sich auch an der Monatsrate und der Restschuld am Ende der Laufzeit orientieren

Quelle: ntv.de, ino

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