Ratgeber

Kinder von Hartz-IV-Beziehern Schul-Skikurs wird bezahlt

Kinder von Hartz-IV-Empfängern können einen Anspruch auf die Kostenübernahme für einen Schulskikurs haben. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in einem Urteil (AZ: S 17 AS 109/07).

Im konkreten Fall hatte ein Schüler aus Halle gemeinsam mit fast allen Klassenkameraden an einem von der Schule angebotenen mehrtägigen Kurs teilgenommen, der auch benotet wurde. Die zuständige ARGE weigerte sich, die Kosten in Höhe von 191 Euro zu übernehmen mit der Begründung, es handele sich um Schulunterricht.

Das Gericht hingegen verpflichtete die ARGE zur Kostenübernahme. Es handele sich um eine Klassenfahrt, deren Kosten nach dem Gesetz übernommen werden müssen. Die Sportnote sei nur ein Teil der Veranstaltung gewesen. Im Vordergrund hätte die Stärkung der Klassengemeinschaft gestanden. Ein Verzicht auf den Skikurs hätte zu einer Ausgrenzung des Schülers aus dem Klassenverband geführt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: ntv.de

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