Ratgeber

Boshafter Nachbar Schuppen aus Schikane

Nachbarn dürfen sich nicht schikanieren. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim jetzt einem Baden- Württemberger bestätigt. Nach Überzeugung der Richter hat sein Nachbar einen Schuppen nur gebaut, um ihn zu ärgern. Das war schikanös, entschied das Gericht.

Der Bauherr habe gegen das Gebot auf Rücksichtnahme verstoßen, heißt es in dem Urteil. Die Baugenehmigung ist damit nichtig und der Schuppen muss abgerissen werden (Az.: 8 S 98/08). Dem Gericht zufolge ist das eine bislang einmalige Entscheidung in einem baurechtlichen Nachbarschaftsstreit.

Hauptsache Blick verstellt

Zuerst hatte der Bauherr geplant, auf dem fraglichen Grundstücksabschnitt Nordmanntannen anzupflanzen. Der Nachbar hatte ihn damals gemahnt, dass sie acht Meter Abstand zu seinem Grundstück haben müssten, damit er weiterhin den Blick auf die Natur genießen könne. Daraufhin drohte der Beklagte vor einem Zeugen, dann werde er eben einen Schuppen vor das Haus setzen.

Im Juni 2006 wurde der Bau genehmigt. Auf dem 3000-Quadratmeter- Wiesengrundstück wurde der Schuppen errichtet: zwölf Meter lang, vier bis fünf Meter hoch - und 2,5 Meter von der Terrasse des Nachbarn entfernt. Damit würden zwar die Abstandvorschriften eingehalten, doch sei der Bau schikanös und rücksichtslos, urteilten die VGH-Richter nach einer Ortsbesichtigung. Das Urteil ist rechtskräftig. Den Abriss muss der Kläger bei den Behörden durchsetzen.

Quelle: ntv.de

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