Mehr Geld für Unterhaltspflichtige Selbstbehalt rauf auf 950 Euro
30.11.2010, 11:04 UhrArbeitende Unterhaltspflichtige bekommen ab Januar mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob in der "Düsseldorfer Tabelle" den Selbstbehalt als "unterste Opfergrenze" von 900 auf 950 Euro im Monat an.
Dadurch könnten deutlich mehr Kinder in die Sozialhilfe rutschen. Kindern, denen der Staat ohnehin schon Sozialhilfe zahlt, muss er nun entsprechend mehr zahlen. Auf der Empfängerseite bleiben die Sätze unverändert bis auf den Satz für Studenten, der von 640 auf 670 Euro im Monat steigt. Die "Düsseldorfer Tabelle" ist bundesweit gültig.
Selbstbehalt in Euro | bislang | ab 2011 |
eines Berufstätigen gegenüber Kindern bis 21 (Schüler) | 900 | 959 |
eines Erwerbslosen gegenüber Kindern bis 21 (Schüler) | 770 | 770 |
gegenüber anderen volljährigen Kindern | 1100 | 1150 |
gegenüber dem Ehegatten oder der Mutter/dem Vater des gemeinsamen Kindes | 1000 | 1050 |
gegenüber den eigenen Eltern und Großeltern (Elternunterhalt) | 1400 | 1500 |
Quelle: ntv.de, dpa