Ratgeber

Kindergeld für Studenten Semestergebühr zählt voll

Wenn eine Uni Semestertickets anbietet, haben die Studenten keine Wahl.

Wenn eine Uni Semestertickets anbietet, haben die Studenten keine Wahl.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Studierendenausweis ist an manchen Unis auch der Fahrschein für den öffentlichen Nahverkehr. In aller Regel können die Studenten nicht entscheiden, ob sie das Ticket überhaupt haben wollen, es wird einfach über die Semestergebühren abgerechnet. Das hat auch fürs Kindergeld Folgen.

Wenn studierende Kinder nebenbei auch noch Geld verdienen, kann es eng werden fürs Kindergeld. Die Einkünfte dürfen 8004 Euro nicht überschreiten, dabei können aber diverse Aufwendungen angerechnet werden. Auch die Semestergebühren sind in diesem Sinne abziehbar. Und zwar vollständig, wie jetzt der Bundesfinanzhof klargestellt hat (III R 38/08).

In dem Streit wollte die Familienkasse kein Kindergeld mehr zahlen, weil der maßgebliche Jahresgrenzbetrag überschritten war. Die vom Sohn bezahlten Semestergebühren ließ die Kasse nicht zum Abzug zu. Der Grund: Die Gebühren enthielten auch den Beitrag für ein Semesterticket, das der Sohn auch privat nutzen könne.

Kaufzwang ist entscheidend

Darauf kommt es laut Bundesfinanzhof aber gar nicht an. Schließlich könne der Studierende nicht frei entscheiden, ob er das Ticket überhaupt wolle. Auch, dass für die Fahrten zur Uni bereits die Entfernungspauschale berücksichtigt wurde, tut nichts zur Sache. Entscheidend ist demnach allein, dass der Studierende die Semestergebühren zwingend entrichten muss, um sein Studium fortzusetzen. Er hat also weiter Recht auf Kindergeld.

Im nächsten Jahr wird die Rechnerei aber ohnehin hinfällig. Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes entfällt auch die aufwendige Einkommensüberprüfung. Bis zum 25. Geburtstag haben Kinder in der Ausbildung dann unabhängig von ihrem Verdienst Anspruch auf Kindergeld.     

Quelle: ntv.de, ino

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