"Ratgeber Steuern & Recht" vom 14.5.2013 (Wdh. 15.05.) Brandursache gesucht
14.05.2013, 18:30 Uhr
Wer eine Immobilie besitzt, sollte gut versichert sein. Das gilt nur für den Fall, dass ein Sturm einen Schaden am Dach verursacht. Auch ein Brand kann den Besitz zerstören. Doch die Gebäudeversicherer schauen in so einem Fall genau hin.
Es brennt beinahe täglich in Deutschland. Und während die Polizei nur dem Verdacht nachgeht, ob eine Straftat vorliegt, wollen Versicherer es genauer wissen. Vor allem Gebäudeversicherer beauftragen immer häufiger Sachverständige.
Nach Meinung des Deutschen AnwaltVereins eine sinnvolle Suche. Deshalb sollten Betroffene frühzeitig ihre Versicherung kontaktieren, rät Marc Anschlag vom Deutscher AnwaltVerein (DAV): "Versicherungsnehmer sollten nach dem Schadenereignis nicht mehrere Tage warten, bis sie den Versicherer informieren. Sondern unverzüglich, am besten noch am gleichen Tag den Versicherer in Kenntnis setzen und die notwendige Schadenmitteilung machen. Auch sollten Versicherungsnehmer Fotografien von dem Schadenbild fertigen, um den Schaden nachher nachweisen zu können."
"Brandursache unbekannt"
...mit diesem Titel enden die meisten Feuer in Deutschland. Für die Gebäudeversicherer bedeutet dies: Sie müssen zahlen, doch das wollen viele Gesellschaften nicht so einfach auf sich sitzen lassen, erklärt Marc Anschlag vom DAV: "Versicherer schalten häufig Gutachter ein, um die Brandursache ermitteln zu können. Das muss nicht zwangsläufig auf den Versicherungsnehmer gerichtet sein, auch Schäden, die durch Dritte herbeigeführt wurden, zum Beispiel Handwerksunternehmen, die beauftragt wurden, oder zündelnde Dritte können den Schaden verursacht haben. Gegen die der Versicherer dann den Regress geltend macht."
Sachverständiger und Brandexperte Harald Klingenberg wird dann zum Beispiel mit der Suche nach der Brandursache beauftragt. Die Suche findet in einem kleinen Labor in Bochum statt. Harald Klingenberg erklärt wonach er sucht: "So hier haben wir zwei Geräte oder besser die Reste davon, die einen Küchenbrand ausgelöst haben sollen oder können. Die beiden Geräte standen im Zentrum des Brandgeschehens, also im Bereich der Brandausbruchsstelle, und müssen jetzt nacheinander untersucht werden. Welches der Geräte jetzt letztendlich den Fehler hatte, der den Brand auslöste. Wir haben hier einmal Bauteile eines Kühlschrankes und hier die Reste eines elektrischen Wasserkochers."
Hoher Aufwand
Der technische Aufwand ist enorm. Der Wasserkocher wird ebenso wie auch andere fast bis zu Unkenntlichkeit verbrannte Teile unter ein Röntgengerät gelegt. Kein Schaltkreis bleibt verborgen. Der Verdacht richtet sich nicht automatisch gegen den Versicherungsnehmer. Doch die Akten der Versicherer zeigen: Die Unternehmen überprüfen genau, ob ihre Kunden fahrlässig waren, also Fehler gemacht haben, erläutert Marc Anschlag vom DAV: "Der Versicherer kann die Leistung kürzen, wenn der Versicherungsnehmern den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherungsnehmer mit der brennenden Zigarette im Bett einschläft oder Kerzen brennen lässt und sich dann zu Bett legt.
Quelle: ntv.de