Begleitetes Fahren in der Praxis Führerschein mit 17
18.02.2014, 18:30 Uhr
Noch nicht volljährig, aber schon Auto fahren! Das geht, auch in Deutschland. Seit einigen Jahren gibt es als einzige Ausnahme das sogenannte „Begleitete Fahren“ ab 17 Jahren. Die Führerscheinprüfung ist identisch. Einziger Unterschied: Es muss immer ein Begleiter neben dem jungen Fahrer sitzen. Doch welche Rechte und Pflichten hat dieser Begleiter? Und wer haftet bei einem Unfall?
Das Begleitete Fahren ist eine Erfolgsgeschichte geworden. Die Unfallzahlen sprechen da eine eindeutige Sprache. Wer begleitet in den Verkehr startet, verunglückt deutlich weniger. Auch Fahrlehrer Michael Zeh aus Korschenbroich am Niederrhein hat diese Erfahrung gemacht. Rund 40 Prozent seiner Schüler, lernen für das Begleitete Fahren.
Es sind pro Jahr mehrere tausend Fahranfänger, die mit Begleiter unterwegs sind. Doch nicht jeder Autofahrer ist als Begleiter geeignet. Der Gesetzgeber hat dies klar geregelt, wie Ulrike Dronkovic vom Deutschen AnwaltVerein (DAV) erklärt: "Für das begleitete Fahren braucht der mindestens 17 Jahre alte Fahrer einen Begleiter, der muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre schon über eine Fahrerlaubnis verfügen. Es reicht eine Begleitperson, man kann aber unzählig viele Begleitpersonen benennen. Die Begleitperson darf eigentlich ungefähr das Gleiche machen wie jeder andere Beifahrer auch. Das heißt, er darf sich nicht dauerhaft am Lenkvorgang beteiligen. Dies würde er, wenn er zum Beispiel dauerhaft lenkt. Korrigieren eingreifen dürfte er, das dürfte auch ein Beifahrer, aber nur kurzfristig und nicht auf Dauer angelegt."
Im Falle eines Unfalles ist auch nur einer verantwortlich - der Fahrer. Der Begleiter wird nicht in Anspruch genommen.
Quelle: ntv.de