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Wenn mal wieder länger dauert Ihre Rechte bei Zugverspätungen

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Unwetter, vereiste Schienen oder ein Streik der Lokführer. Kamen in der Vergangenheit Bahnreisende aus diesen Gründen zu spät ans Ziel, hieß es von der Bahn nur lapidar: Höhere Gewalt und daher keine Entschädigung! Doch ein neues Urteil macht nun Schluss damit. Wer, wann und  wie viel vom Fahrpreis erstattet bekommt, das haben wir in aller Kürze für Sie zusammengefasst.

Ab einer Stunde Verspätung erstatten die Bahnunternehmen in Deutschland 25 Prozent des Fahrpreises. Ab zwei Stunden gibt es die Hälfte des Ticketpreises zurück. Auch für Reisende mit Monats- oder Bahnkarte gibt es Entschädigung. Ab einer Stunde Verspätung im Nahverkehr in der 2. Klasse gibt es zum Beispiel 1,50 Euro, im Fernverkehr fünf Euro. Und Inhaber einer Bahncard 100 bekommen zehn Euro ausgezahlt.

Wege, um als Bahnreisender an seine Rechte zu kommen gibt es einige – und sie gehen alle über das sogenannte Entschädigungsformular, wie Jürgen Kornmann von der Deutsche Bahn erklärt: "Wenn es irgendwie möglich ist geben wir schon im Zug an die betroffenen Kunden die Entschädigungsformulare raus, an den DB Informationsständen kann man sich das Formular besorgen oder auch online über das Internet."

Um sich sein Geld von der Bahn zurückzuholen, haben die Bahnreisenden ein Jahr Zeit. Wer nachts auf einem Bahnhof wegen einer Verspätung strandet, dem zahlt die Bahn bis zu 80 Euro für ein Taxi oder ein Hotel.

Schlichtungsstelle hilft weiter

Allein im vergangenen Jahr haben über 900.000 Bahnreisende Entschädigungsansprüche an die Bahn gestellt. Wer kein Geld bekommt, sich aber dennoch im Recht glaubt, der kann sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Die Rechtsexperten prüfen die Ansprüche des Bahnreisenden erneut, so Heinz Klewe vom SÖP: "Wenn alles dann stimmt dass, das er einen Anspruch hat auf eine Entschädigung, schreiben wir eine Schlichtungsempfehlung, die wir sowohl dem Verkehrsunternehmen als auch dem Reisenden zukommen lassen. Und wenn beide sich mit unserer Schlichtungsempfehlung einverstanden erklären, dann entwickelt das Substanz, dann wird dieser Vorschlag rechtskräftig und der Streit ist beendet." Und der Reisende bekommt dann sein Geld.

Entschädigung trotz höherer Gewalt

Streiks, Personenschäden, Hochwasser –all dies gilt als höhere Gewalt. Waren solche Fälle Grund für Zugausfall oder Verspätung – gab es bislang in der Regel kein Geld. Mit dem neuen Urteil des europäischen Gerichtshofes wird sich das ändern. Noch ist unklar, ab wann es hier einheitliche Regelungen für alle Bahnunternehmen in Deutschland geben wird.

Matthias Oomen vom Fahrgastverband Pro Bahn begrüßt das neue Urteil: "Ganz einfach deswegen, weil es Rechtssicherheit schafft. Wir haben in der Vergangenheit öfters die Situation gehabt, dass aus sehr fragwürdigen Gründen auf höhere Gewalt plädiert wurde. Da gabs natürlich Fälle, die auch klar waren, aber auch Fälle wo wir das ganz anders gesehen haben und jetzt sagt dieses Urteil klar, es gibt höhere Gewalt, aber es spielt absolut keine Rolle. Das heißt, jeder weiß, wo er dran ist und das ist unterm Strich einfacher und gut."

Quelle: ntv.de

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