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Klageflut Mit Anwalt zur Wunschschule

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Die Zukunft der eigenen Kinder liegt Eltern am Herzen. Die Wahl einer Schule kann dabei bereits schnell zum Streitthema werden. Immer häufiger aber nicht innerhalb der Familie sondern mit der Schule selbst. Und immer mehr Eltern schalten dann einen Rechtsanwalt ein. Klagen gegen Schulen nehmen zu ...

Die Schulen sind kein Ort der Friedfertigkeit und Glückseligkeit. An ihnen wird gelehrt und gelernt, aber es werden auch Streitigkeiten ausgetragen -  nicht zuletzt von den Eltern der Schüler. Rechtsanwalt Christian Karaus vom Deutschen AnwaltVerein (DAV) vertritt immer häufiger Eltern gegenüber Schulen.

Vor allem drei Themen stehen im Vordergrund, wie er erläutert: "Zum einen sicherlich der Aufnahmeantrag auf die gewählte Schulform, der abgelehnt wird. Wir erleben es im Schulalltag, wo Ordnungsmaßnahmen angegriffen werden wegen des Fehlverhaltens der Tochter oder des Sohnes, die so nicht akzeptiert werden. Und wir erleben es sehr stark im Bereich von Leistungsbewertungen bei Klausuren und Jahreszeugnissen."

Absage von Wunschschule

Oguz Korumtas wollte für seine älteste Tochter die passende Grundschule aussuchen. Eine Schule auswählen, dies ist das Recht von Eltern: "Die Schule, die wir uns ausgesucht hatten, ist nicht die Nächstgelegene. Es gibt bei uns im Sprengel eine Schule, die relativ nahe liegt, die ist aber relativ brennpunktlastig. Und das war für uns maßgebend, dass wir nicht wollten, dass unser Kind auf diese Schule geht."

Doch die Eltern erhielten bereits beim ersten Besuch in ihrer Wunschschule vom Leiter eine Absage, wie Oguz Korumtas berichtet: "Weil man nicht aus dem Sprengel sei. Ich konnte das nicht verstehen. Es hieß dann, es gebe zwar grundsätzlich die Möglichkeit, sich um die Einschulung zu bewerben, aber wenn man nicht hier aus dem Quartier bzw. Sprengel wäre, dann bestehe grundsätzlich nicht die Möglichkeit."

Bei den Schulaufsichtsbehörden wie dem Regierungspräsidium Köln werden die Einwände und Klagen von Eltern gesammelt und geprüft, so Oliver Moritz von der RP Köln: "Die Klage wird sich gegen die Schule richten müssen, weil die Schulen sind verwaltungsrechtlich selbstständig. Das sind eigenständige Entscheidungen der Schulleitung, welche Schülerinnen und Schüler auf ihrer Schule angenommen werden. Die insbesondere dann ein Problem sind, wenn ich mehr Anmeldungen als Plätze habe."

Erfolgreiche Klage

Oguz Korumtas wehrte sich mit seinem Anwalt gegen die Ablehnung seiner Tochter an der Grundschule. Und plötzlich ... "Ja es sei eine Fluktuation eingetreten. Nun bestehe die Möglichkeit, uns mit unserem Schulwunsch zu berücksichtigen, und unsere Tochter an dieser Schule also aufzunehmen.", so Oguz Korumtas.

Für Rechtsanwalt Christian Karaus hat das plötzliche Einlenken der Schulleitung System. Die überwiegende Zahl der Einsprüche von Eltern schafft es nicht bis in den Saal eines Verwaltungsgerichtes. "Wir vermuten sehr stark, dass auch die Schule daran interessiert ist, keine Präjudizierung zu bekommen. Keine Entscheidung also zu bekommen, die auf andere Fälle übertragbar ist. Es gibt durchaus interessante rechtliche Fragestellungen, die wir gerne mal geklärt hätten, aber das gelingt uns oft nicht, weil es dann bereits im Vorfeld zu einer Klärung kommt. In der Form dass die Aufnahme ausgesprochen wird."

Dennoch werden sich die Schulen wohl daran gewöhnen müssen, daß ihre Entscheidungen immer häufiger rechtlich überprüft werden.

Quelle: ntv.de

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