Praktische Lösung gegen den Ärger Rumpelkammer Treppenhaus
11.02.2014, 18:30 Uhr
Raus aus der Mietwohnung und rein ins Eigenheim. Viele verbinden mit diesem Schritt auch den Wunsch nach Unabhängigkeit. Und: endlich kein Streit mehr mit den Nachbarn! Zum Beispiel über den Hausflur. Grünpflanzen, Kinderwagen, Berge von Schuhen. So manch ein Treppenhaus wird schnell zur Abstellkammer. Für die einen ist das praktisch, die andern finden`s lästig. Doch wie ist die Rechtslage?
Wer lässt seine Fahrräder schon gern über Nacht vor der eigenen Haustür, wo es doch im Hausflur so schön sicher und trocken steht. Doch hier ist der Ärger mit Nachbarn und Vermietern vorprogrammiert. Denn: Treppenhäuser müssen fahrradfrei sein – aber es gibt Ausnahmen, weiß die Bochumer Rechtsanwältin Aysel Cetin: "Eine Ausnahme besteht in den Fällen, wo eine Zustimmung des Vermieters vorhanden ist. Und insbesondere wenn ausreichend Platz vorhanden ist, kann man in der Tat eine Ausnahme machen. Aber grundsätzlich haben Fahrräder im Hausflur nichts zu suchen."
Kinderwagen sind dagegen einfach immer im Weg und machen in Hausfluren schnell Probleme. Doch die Rechtslage ist klar: Kinderwagen dürfen jederzeit im Treppenhaus stehen. Die Ausnahmen sind streng geregelt: "Wenn ein Fahrstuhl vorhanden ist, ist es dem Mieter zuzumuten, den Fahrstuhl mit in die Wohnung zu nehmen.", so Rechtsanwältin Aysel Cetin.
Dagegen stehen Schuhschränke eindeutig auf der roten Liste im Treppenhaus. Doch das schert viele Mieter nicht.
Mit welchen cleveren Lösungen Sie dem Streit mit anderen Mietern aus dem Weg gehen können, zeigt unser TV-Beitrag.
Quelle: ntv.de