Ratgeber

Warnung für Temposünder Sind Blitzer-Apps verboten?

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Auch mobile Messgeräte bringt die Polizei gern flexibel zum Einsatz.

(Foto: picture alliance / dpa)

Viele haben es im Straßenverkehr ja etwas eiliger - und geben Gas. Wäre da nur nicht die Sorge, bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt zu werden, denn Radarfallen lauern allerorten. Gut, dass es entsprechende Warnsysteme vor Blitzern fürs Smartphone gibt - aber sind die auch legal?

Wer rast, gefährdet sich und andere. So viel einmal vorneweg. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen tragen dem Rechnung und sind durchaus sinnvoll. Aber vielen kann es dennoch nicht schnell genug gehen. Schließlich ist es ein menschlichen Grundbedürfnis, auf direktem und schnellsten Weg von A nach B zu kommen.

Und auch wenn dieses Ziel nicht immer mit Vollgas verfolgt wird, ein paar Stundenkilometer mehr als erlaubt dürfen es eigentlich immer sein. Schließlich gibt es bei der Messung von Tempoverstößen ja meist auch sogenannte Toleranzgrenzen. Doch die sind schnell überschritten. Insofern fährt die Sorge, beim Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit erwischt zu werden, bei vielen Autofahrern mit. Aus gutem Grund - denn in Deutschland gibt es allein rund 4500 stationäre Blitzer. Hinzu kommen noch die mobilen Messgeräte, welche die Polizei flexibel zum Einsatz bringt.

Was ist erlaubt, was verboten?

Da liegt der Impuls nahe, der Gefahr aus dem Weg zu gehen. Aber nicht etwa dadurch, dass der Fuß vom Gas genommen wird, sondern oft dadurch, dass sich darüber informiert wird, wo stationäre oder mobile Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung auf Sünder lauern. Hierfür kommen verschiedene Möglichkeiten infrage. Beispielsweise kann der Fahrer aufmerksam den ­Blitzer-Warnungen im Radio lauschen. Die sind völlig legal, denn die Warnungen werden ganz allgemein und unabhängig vom Standort des Verkehrsteilnehmers abgegeben.

Anders sieht die Sache allerdings bei der Verwendung von sogenannten Blitzer-Apps aus. Hier werden auf dem Smartphone oder Naviga­ti­ons­system die Standorte von Blitzern angezeigt und der Fahrer wird entsprechend dazu ermahnt, sein Tempo rechtzeitig zu drosseln. Klingt wie so vieles, was es als mobiles Miniprogramm gibt, äußert praktisch. Aber ist die Verwendung solcher Apps auch legal?

Nein, ist sie nicht. Die Straßenverkehrsordnung klärt eindeutig darüber auf, dass, wer ein Fahrzeug führt, ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen darf, welches dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. Bei Zuwiderhandlung kann die Polizei ein Bußgeld von 75 Euro verhängen. Einen Punkt in Flensburg gibt es noch oben drauf. Das Smartphone darf zwar nicht beschlagnahmt werden, im Gegensatz zu einem Radarwarner. Dafür darf aber die Deinstallation der App gefordert werden.

Beweis? Schwierig!

Gleiches gilt für den Blitzer-Warner auf dem Navi. Allerdings dürfte die Polizei Schwierigkeiten haben, die Nutzung einer Blitzer-App nachzuweisen. Denn ohne konkreten Verdacht, bei dem auch noch Gefahr in Verzug besteht, dürfen die Beamten weder Fahrzeug noch Smartphone durchsuchen.   

Ob diese Regelungen auch für Beifahrer gelten, ist bisher noch nicht abschließend juristisch geklärt. Fahrer sollten aber ohnehin besser beide Hände am Steuer haben, statt mit dem Smartphone rumzuspielen. Das ist grundsätzlich sicherer. Die Smartphone-Nutzung ist aus diesem Grund laut Straßenverkehrsordnung auch während der Fahrt verboten.

Gleiches gilt übrigens auch, wenn andere Autofahrer vor Blitzern per Lichthupe oder Hupen gewarnt werden sollen. Denn beides darf nur eingesetzt werden, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder sich oder andere gefährdet sieht. Womit nicht die finanzielle Gefährdung durch ein Bußgeld gemeint ist. Per Handzeichen hingegen darf schon auf eine Radarfalle hingewiesen werden. Da sind zwar auch nicht beide Hände am Steuer, dafür wirkt so eine von Hand ausgeführte Geste gleich viel freundlicher und zeigt zudem, dass es manchmal eben doch ganz ohne App geht. 

Quelle: ntv.de

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