Reiseveranstalter So gibt's Geld zurück
09.10.2007, 07:52 UhrEr sollte so schön werden, der Badeurlaub in der Türkei. Doch aus der Erholung wurde nichts für Teresa Winfield. Denn der ganze Aufenthalt war von der Sorge um ihr Gepäck überschattet. Irgendwo auf dem Weg vom Transferbus zum Hotelzimmer müssen die Koffer abhanden gekommen sein. "Der Reiseleiter hat uns begrüßt und gebeten im Hotel einzuchecken. Das Gepäck sollte auf die Zimmer gebracht werden." Dort ist es aber nie angekommen.
Um überhaupt noch etwas vom Urlaub zu haben, musste sich die Urlauberin wenigstens mit dem Nötigsten neu eindecken. Zahnbürste, Badeanzug, Jeans - alles war schließlich verschwunden.
Die Beschwerde beim Reiseveranstalter half nichts. Discount Travel weist alle Schuld von sich. "Wir bitten um Verständnis, dass jeder Reisegast für sein Gepäck (...) selbst verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund ist uns eine Vergütung gegenüber den Reisegästen nach wie vor nicht möglich", heißt es in einer Stellungnahme. Teresa Winfield wehrt sich jetzt mit Hilfe ihres Anwalts. Und der ist zuversichtlich, dass der Reiseveranstalter für sein Verschulden auch haften muss.
Zehn Prozent für fehlenden Meerblick
So wie Teresa Winfield geht es vielen. Jedes Jahr beschweren sich rund 1,5 Millionen Deutsche nach einer Reise beim Veranstalter, Tendenz steigend. Egal ob Baulärm, ein verschmutzter Strand oder endloser Partykrach die Urlaubsfreude mindern, das Reklamieren lohnt sich oft. Nächtlicher Lärm zum Beispiel kann den Reisepreis bis zu 40 Prozent mindern. So steht es jedenfalls in der sogenannten Frankfurter Tabelle des Landgerichts Frankfurt/Main. Ein verschmutzter Swimmingpool kann zehn bis 20 Prozent des Reisepreises bringen, ein eintöniger Speiseplan fünf Prozent, der fehlende Meerblick bis zu zehn Prozent.
Doch Vorsicht: Allzu wörtlich sollte man diese Tabelle nicht nehmen, warnt Ronald Schmid von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht: "Jeder Richter schätzt die Minderung aus eigenem Ermessen. Es kann durchaus sein, dass ein Richter in Hamburg 30 Prozent Reisepreisminderung für Kakerlaken im Zimmer zubilligt, ein Richter in Nürnberg aber nur zehn Prozent."
Beschweren - aber richtig
Auf jeden Fall sollten reklamierende Urlauber einige Tipps beachten:
1. Nur bei Leistungen beschweren, die der Veranstalter Leistungen tatsächlich zugesagt hat.
2. Schon vor Ort beschweren, die Mängel im Idealfall vom Reiseleiter schriftlich bestätigen lassen.
3. Eine Frist setzen, bis zu der die Mängel behoben sein sollen.
4. Die Mängel dokumentieren: durch Fotos oder Videoaufnahmen und Zeugen.
5. Direkt nach Heimkehr innerhalb eines Monats beim Veranstalter beschweren, am besten per Einschreiben oder Fax.
Wenn sich der Veranstalter stur stellt, ist Eile geboten. Denn wenn die Klage erst ein halbes Jahr später eingereicht wird, droht Verjährung und - eventuelle Ansprüche verfallen.
Teresa Winfield hofft, dass es bei ihr nicht soweit kommen wird. Sie ist nur noch um Schadensbegrenzung bemüht. Bis sie ihre Ansprüche durchsetzen kann, dürfte es aber noch eine Weile dauern. Ihr nächster Urlaub wird bescheidener ausfallen - zu Hause auf dem Balkon. Dort gibt es zumindest keine bösen Überraschungen.
Quelle: ntv.de