Ratgeber

115.000 Euro ausgetauscht So kam das Waschpulver in den Geldkoffer

Für Bankangestellte gilt beim Öffnen eines Geldkoffers das Vier-Augen-Prinzip.

Für Bankangestellte gilt beim Öffnen eines Geldkoffers das Vier-Augen-Prinzip.

(Foto: imago/Westend61)

Wer bei einer Bank arbeitet, sollte über jeden Verdacht erhaben sein. Insbesondere Kassierer kommen mit jeder Menge Fremdgeld in Berührung, die dann doch schon mal in Versuchung führen.

Der Fall um die gegen Waschpulver und Babynahrung ausgetauschten 115.000 Euro ist aufgeklärt. Die beschuldigte Kassiererin gestand letztendlich nach jahrelangen Gerichtsprozessen, die Tat begangen zu haben.

Was war passiert?

Wer in einer Bank als Kassierer oder Kassiererin arbeitet, nimmt auch Geldkoffer von Geldtransportern entgegen, um so den Bankbetrieb am Laufen zu halten. So sollte es eigentlich auch bei einer Angestellten der Sparkasse Herne im Jahr 2015 sein. Diese hatte einen verplombten Geldkoffer der Bundesbank angenommen, welchen sie am Vortag selbst angefordert hatte. Darin sollte sich ein Betrag in Höhe von 115.000 Euro befinden.

Nachdem der Koffer rund 20 Minuten im nur teilweise einsehbaren Kassenbereich - dort hielt sich die Angestellte zur fraglichen Zeit allein auf - gestanden hatte, öffnete sie diesen unter Verletzung des von der Sparkasse vorgegebenen Vier-Augen-Prinzips allein. Allerdings befand sich statt der erwarteten Banknoten jeweils eine Packung Waschpulver und Babynahrung im Koffer. Erst unmittelbar nach dieser Entdeckung rief die Frau einen Kollegen herbei.

Kein sachlicher Anlass der Bargeldbestellung

Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen umgehend die Ermittlungen auf und auch die Sparkasse bemühte sich um Aufklärung. Als Resultat wurde der Angestellten wegen des dringende Verdachts des Diebstahls fristlos gekündigt. Ihrem Arbeitgeber zufolge hat sich die Frau durch auffällige finanzielle Transaktionen, welche sie nach Abhandenkommen des Geldes getätigt habe, verdächtig gemacht. Zudem hatte die Mitarbeiterin für eine Bestellung eines derart hohen Bargeldbetrages keinen sachlichen Anlass gehabt.

Die Sparkassenangestellte wehrte sich zunächst erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm. Denn das LAG befand, dass eine Kündigung allein wegen eines bestehenden Verdachts zum Schutze des Arbeitnehmers nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommt.

Geständnis und Bewährungsstrafe

Nach erfolgreicher Revision am Bundesarbeitsgericht wurde der Rauswurf doch rechtskräftig. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft auch Anklage wegen Untreue erhoben, woraufhin das Amtsgericht Herne eine Freiheitsstrafe verhängte. Die wurde aber nun vom Landgericht Bochum in eine zweijährige Strafe auf Bewährung umgewandelt. Als Gründe nannte das Gericht das doch noch abgelegte Geständnis der Kassiererin, die lange Verfahrensdauer, das Alter der Frau von 54 Jahren und eine insgesamt günstige Sozialprognose.

Quelle: ntv.de, awi

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