Ratgeber

Beipackzettel, Beratungsprotokolle und Beschwerderegister So wurde der Anlegerschutz gestärkt

Verbraucher vertrauen der Banken- und Finanzbranche nur wenig: Wie eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zeigt, halten fast zwei Drittel der Befragten eine Täuschung oder Schädigung durch Finanzinstitute für grundsätzlich möglich. Der Anlegerschutz wurde jedoch seit Ausbruch der Finanzkrise vor einigen Jahren in einer Reihe von Punkten gestärkt.

BGH-Urteil: Klären Brokerhäuser nur unzureichend über Risiken bei bestimmten Anlageformen auf, können Kunden sie haftbar machen.

BGH-Urteil: Klären Brokerhäuser nur unzureichend über Risiken bei bestimmten Anlageformen auf, können Kunden sie haftbar machen.

Spareinlagen von Verbrauchern wie Bankguthaben, Fest- oder Tagesgelder sind heute besser vor Pleiten geschützt als früher. Die Bundesregierung erhöhte schrittweise die Grenze, bis zu der die gesetzliche Einlage nsicherung greift. 2009 wurde sie von 20. 000 auf 50.000 Euro angehoben, zum Jahreswechsel 2010/2011 auf 100. 000 Euro. Zudem wurde die Verlustbeteiligung für Anleger abgeschafft; früher wurde nur für 90 Prozent der Guthaben garantiert. Kundengelder müssen nun innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt werden. Der Bund setzte damit EU-Vorgaben um.

Beipackzettel

Seit 2011 müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden auf sogenannten Produktinformationsblättern über die wichtigsten Eigenschaften von Finanzprodukten informieren. Dazu gehörten erwartbare Renditen, Risiken und mit den Geldanlagen verbundene Kosten. Die Beipackzettel sollen Verbrauchern einen besseren Überblick über Finanzprodukte geben und diese leichter untereinander vergleichbar machen.

Beratungsprotokolle

Seit 2010 müssen Banken und Sparkassen ihren Kunden beim Kauf von Finanzprodukten noch vor dem Vertragsschluss ein Beratungsprotokoll aushändigen, in dem etwa die Anlageziele des Kunden festgehalten sind, vorgeschlagene Geldanlagen oder mögliche Gebühren und Provisionen. Auch bei telefonischer Beratung haben Kunden Anspruch auf ein solches Protokoll. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist nicht vorgesehen, dass Kunden das Protokoll unterschreiben müssen. Fordern Institute dies dennoch ein, wollen sie sich demnach für den Fall möglicher Rechtsstreitigkeiten absichern.

Berater- und Beschwerderegister

Bankberater müssen seit 2012 bei der deutschen Finanzaufsicht, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), registriert sein. Dies soll dafür sorgen, dass Banken und Sparkassen nur geeignetes Personal einsetzen. Zu den bei der BaFin zu hinterlegenden Daten gehören nicht nur persönliche Angaben wie Name und Geburtsdatum, sondern auch Angaben zur Ausbildung und zum Werdegang, die für die Beratungsqualität ausschlaggebend sein können. Daneben führt die BaFin auch ein Beschwerderegister mit Kundenbeschwerden. Banklobbyisten kritisierten das Register als Berater-Pranger.

Honorarberatung

Im April beschloss der Bundestag Regeln für die unabhängige Anlageberatung. Dafür wurde erstmals das Berufsbild des sogenannten Honorarberaters festgelegt. Honorarberater werden für ihre Ratschläge von Kunden bezahlt, dürfen aber keine Provisionen für den Verkauf von Finanzprodukten vonseiten von Geldanlagefirmen annehmen. Dadurch sollen die Honorarberater unabhängig arbeiten können. Honorarberater müssen sich künftig in ein Register eintragen. Am Freitag entscheidet der Bundesrat darüber.

Quelle: ntv.de, Martin Achter, AFP

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