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Studierwilliger Drogenkurier Sohn im Knast, kein Kindergeld

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(Foto: picture alliance / dpa)

Eltern, deren Kinder wegen einer Straftat im Gefängnis sitzen, verlieren den Anspruch auf Kindergeld. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Kindergeld wird für ein volljähriges Kind dann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt, wenn das Kind eine Ausbildung macht oder studiert. Im vorliegenden Fall hatte die Mutter eines Jurastudenten geklagt, der als Drogenkurier zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Die Frau machte geltend, dass ihr Sohn studierwillig gewesen und aufgrund der Haftstrafe an der Fortsetzung seines Studiums gehindert worden sei.

Dem folgten die Finanzrichter nicht. Sie wiesen darauf hin, dass der junge Mann vorsätzlich eine schwerwiegende Straftat begangen und sein Studium damit selbst unmöglich gemacht habe. Das Finanzgericht ließ die Revision zum Bundesfinanzhof zu.

Quelle: ntv.de, AFP

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