Bundeswehr muss zahlen Soldatin hat Recht auf künstliche Befruchtung
11.10.2013, 10:10 UhrBundeswehrsoldaten bekommen eine ganze Reihe medizinischer Behandlungen von der truppenärztlichen Versorgung bezahlt. Welche genau, das regeln interne Verwaltungsvorschriften. Doch die hält das Bundesverwaltungsgericht für zu willkürlich.

Künstliche Befruchtung diene sie nicht der Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienst- und Einsatzfähigkeit, argumentierte die Bundeswehr.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Bundeswehr muss einer Soldatin die Kosten für eine künstliche Befruchtung zahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Richter begründeten das mit fehlenden gesetzlichen Vorgaben. Was die truppenärztliche Versorgung leisten muss und was nicht, darf demnach nicht durch Verwaltungsvorschriften bestimmt werden.
Die Zeitsoldatin hatte verlangt, dass die künstliche Befruchtung im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung übernommen wird. Das hatte die Bundeswehr jedoch abgelehnt und sich auf Verwaltungsvorschriften berufen, die Maßnahmen zur Familienplanung ausschließen. Zudem diene die In-vitro-Fertilisation nicht der Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienst- und Einsatzfähigkeit.
Mit dieser Begründung wollte sich die Frau aber nicht abfinden. Zu Recht, so das Bundesverwaltungsgericht. Die Verwaltung könne den Umfang der Leistungen, die zur Gesundheitsversorgung erbracht werden, nicht durch rein interne Vorschriften bestimmen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber aktiv werden: "Für die Zukunft muss der Leistungsumfang der medizinischen Versorgung durch eine Verordnung oder ein Gesetz geregelt werden", sagte ein Gerichtssprecher. Bis es solche Regelungen gebe, dürfe die Verwaltung die vorhandenen Spielräume zwar nutzen – aber keine neuen Leistungsausschlüsse schaffen. Später kann sich die Rechtslage zur Übernahme von Kosten für eine künstliche Befruchtung also noch einmal ändern. Doch aktuell müssen die Behandlungen bezahlt werden.
Quelle: ntv.de, ino/dpa