Mit rotem Nummernschild Spritztouren sind verboten
13.10.2011, 10:56 Uhr
Erst wenn das schwarze Nummernschild dran ist, ist das Auto ordnungsgemäß zugelassen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Ein Auto mit rotem Überführungskennzeichen ist nicht endgültig zugelassen. Deshalb darf der Fahrer auch nur das absolut Notwendige damit erledigen, nämlich Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten. Anderweitige Spritztouren mit rotem Kennzeichen sind verboten. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf klargestellt und ein Bußgeld von 90 Euro für rechtens erklärt (Az. III-3 RBs 143-11).
Der Kläger war mit seinem Opel mit roter Nummer am späten Abend von einer Polizeistreife gestellt worden – auf dem Weg ins Kino. Wegen unerlaubter Benutzung seines noch nicht für den öffentlichen Verkehrs zugelassenen Fahrzeugs bekam er die Ordnungsstrafe aufgebrummt.
Und das zu Recht, wie die Richter in zweiter Instanz entschieden. Ein Kurzzeit- oder Überführungszeichens entspricht einer eingeschränkten Zulassung, ist also vom konkret bestimmten Fahrtzweck abhängig. Darüber hinaus darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Quelle: ntv.de, ino