Ratgeber

Bescheide offen halten Steuerschuld beim Elterngeld

Empfänger von Elterngeld sollten sich ihren Steuerbescheid für das Jahr 2007 sehr genau anschauen. Denn die Zahlung der Lohnersatzleistung wirkt sich in den einzelnen Bundesländern zum Teil unterschiedlich auf die Besteuerung aus. Aus Sicht des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine könnten Elterngeld-Empfänger deshalb zu hoch besteuert worden sein. Betroffene sollten gegen den Bescheid Einspruch einlegen, ihn offen halten und eine entsprechende Anrechnung fordern, rät der Verband.

Die Finanzämter verschicken in diesen Monaten die Steuerbescheide für das Jahr 2007. Für das vergangene Jahr hat bei der Berechnung bei vielen Deutschen zum ersten Mal das Elterngeld eine Rolle gespielt. Es wird zwar selbst nicht besteuert, fließt aber in das Jahresbrutto bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes ein. Während in Sachsen ein Mindestbetrag von 300 Euro - der sogenannte Sockelbetrag, der einkommensunabhängig immer gezahlt wird -, unberücksichtigt bleibt, wird in den anderen Bundesländern das volle Elterngeld der Steuerprogression unterworfen.

Die Folge ist eine höhere Steuerbelastung für die Empfänger beziehungsweise gemeinsam veranlagende Ehepaare. Gegen diese höhere Belastung sollte der Einspruch erhoben werden, empfiehlt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine.

Quelle: ntv.de

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