Ratgeber

Basisrente nicht zertifiziert? Steuervorteil in Gefahr

Seit letztem Jahr müssen auch Rürup-Renten zertifiziert werden. Die Anbieter haben die Verträge inzwischen umgestellt. Doch nicht alle Kunden haben die Änderungen unterschrieben und zurückgeschickt. Ihnen droht der Verlust des Steuervorteils.

Ab 2025 soll der volle Beitrag von der Steuer abgesetzt werden können.

Ab 2025 soll der volle Beitrag von der Steuer abgesetzt werden können.

(Foto: dpa)

Die Riester-Rente kennt jeder. Fast 15 Millionen Verträge werden bespart und dafür vom Staat mit Zulagen bezuschusst. Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, dürfen nicht riestern. Für sie hat der Staat 2005 eine Alternative geschaffen: Die Basisrente, auch bekannt als Rüruprente. Beiträge sind zum Teil von der Steuer absetzbar, weshalb Bankberater Rürup-Produkte auch gerne ihrer besserverdienenden Klientel ans Herz legen. Rund eine Million Verträge wurden inzwischen unterzeichnet. Manche könnten aber demnächst ihre steuerliche Förderung verlieren, wenn die Betroffenen nicht aktiv werden.

 Der Grund: Die Frist für die Umstellung auf zertifizierte Vertragsmuster läuft ab. Während Riester-Renten von Anfang an von der stattlichen Zulagenstelle zertifiziert werden mussten, gab es für Rürup-Produkte zunächst keine solchen Vorgaben. Erst im letzten Jahr hat der Gesetzgeber auch für Rürup-Renten Zertifizierungskriterien festgelegt. Neue Versicherungen oder Sparpläne müssen seitdem vom Bundeszentralamt für Steuern abgesegnet werden. Und das auch rückwirkend, Alt-Verträge müssen entsprechend angepasst werden. Das haben die Anbieter auch gemacht, doch damit die Vertragsumstellung wirksam wird, bedarf es der Zustimmung der Kunden.          

Und die lassen sich offenbar Zeit. Eigentlich hätte die Umstellungsfrist schon am 30. Juni auslaufen sollen, dann wurde sie bis zum 31.Dezember verlängert. Wer den korrigierten Vertrag bis dahin unterschreibt, kann Rentenbeiträge auch rückwirkend für 2010  als Sonderausgaben geltend machen. Versäumt man die Frist, ist Schluss mit dem Steuervorteil. 

Manches wird schlechter

Die Umstellung ist allerdings nicht ganz unproblematisch, denn zum Teil müssen die Sparer auch Leistungseinschränkungen hinnehmen. Das betrifft vor allem Verträge mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Deren Leistungen müssen sich an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren. Darüber hinaus gehende Zahlungen, etwa eine "Soforthilfe" bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, mussten die Versicherer streichen, um die Zertifizierung zu erhalten. In solchen Fällen sollten aber auch die Beiträge reduziert werden, mahnte der Bund der Versicherten schon im April dieses Jahres.

In den meisten Fällen ändert sich durch die Zertifizierung aber nicht viel. Denn schon vorher galten für die Rürup-Rente strenge Bedingungen. So darf die Versicherungssumme nur als Leibrente ausgezahlt werden und auch nur an den Versicherten selbst. Die Ansprüche sind weder vererbbar, noch beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar. Zudem kann die Rentenzahlung erst ab dem 60. Geburtstag beginnen, bei Neuverträgen ab 2012 frühestens mit 62. Die Zertifizierungsstelle kontrolliert lediglich, ob die formalen Voraussetzungen eingehalten werden. Ein Gütesiegel ist die Zertifizierung aber nicht, denn ob der Vertrag wirtschaftlich tragfähig ist oder ob der Anbieter seine Zusagen erfüllen kann, wird nicht geprüft.

Dennoch haben auch die Rürup-Sparer durch die zentrale Zertifizierung Vorteile. Die zeigen sich bei der nächsten Steuererklärung: Bislang mussten die Sparer jedes Jahr aufs Neue die Belege über ihre Einzahlungen einreichen. Das können sie sich jetzt sparen, weil die Anbieter die Daten zu den zertifizierten Verträgen direkt ans jeweilige Finanzamt senden können.   

Quelle: ntv.de

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