Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 96 Straßenkreide vor Mietshaus

Kinder dürfen vor dem Eingang eines Mietshauses mit Straßenkreide auf dem Pflaster malen. Dies gehört zum normalen Mitgebrauch und muss vom Vermieter hingenommen werden.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat eine Rechnungsforderung einer Vermieterin zurückgewiesen (Az.: 93 C 6086/05-17). Diese hatte einer Mieterin 44 Euro in Rechnung gestellt, weil deren Kinder vor dem Haus mit Kreide gemalt hatten. Die Kosten ergaben sich aus dem Einsatz eines Hochdruckreinigers.

Das Amtsgericht hielt die Rechnung nicht für angemessen: Es sei allgemein bekannt, dass normale Straßenkreide vom Regenwasser weggewaschen wird. Auch die Möglichkeit, dass Kreide eventuell mit den Schuhen ins Treppenhaus getragen wird, rechtfertige die aufwändige Reinigung nicht. Schließlich sei es weithin üblich, "die Schuhe vor Betreten eines Hauses auf einer Fußmatte oder einem Rost abzutreten", befanden die Richter.

Quelle: ntv.de

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