Wenn der Beitrag zu teuer wird Strategien für Privatversicherte
02.01.2014, 11:42 UhrAuch für dieses Jahr haben viele private Krankenversicherungen Beiträge erhöht. In die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, ist für die meisten Kunden keine Option. Es bleiben aber andere Möglichkeiten, die Belastung zu senken.
Wenn die Kosten im Gesundheitswesen steigen bekommen das besonders die Privatversicherten zu spüren. Nach teils kräftigen Beitragsanpassungen im letzten Jahr fallen die Erhöhungen 2014 moderater aus. Doch auch diesmal müssen Versicherte in diversen Tarifen tiefer in die Tasche greifen. Doch was können Kunden tun, die eine Beitragserhöhung nicht mitmachen wollen?
Ihnen bleiben drei Möglichkeiten, erklärt Dirk Lullies, Pressereferent des Verbands der Privaten Krankenversicherung: "Grundsätzlich hat man im Fall einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht." Man kann also seinen Vertrag kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Das ist für langjährig Privatversicherte aber mit Nachteilen verbunden.
Der Grund: Versicherte, die schon vor 2009 PKV-Kunden waren, verlieren ihre Altersrückstellung. Versicherte, die ab 2009 Kunde einer privaten Kasse wurden, können ihre Altersrückstellung in Höhe des Basistarifs zum neuen Versicherer mitnehmen. Grundsätzlich lässt sich sagen: "Je länger man privat versichert ist, umso größer ist der Verlust an Altersrückstellung", sagt Lullies.
Alte Versicherung, neuer Tarif
Eine andere Möglichkeit ist es, innerhalb des Versicherungsunternehmens den Tarif zu wechseln. Das geht nicht nur nach einer Beitragserhöhung, sondern jederzeit innerhalb des Versicherungsjahres. "Der Vorteil ist, dass in diesem Fall die Rückstellung erhalten bleibt", sagt Lullies. Und wenn der neue Tarif keine Mehrleistungen hat oder man auf diese freiwillig verzichtet, ist auch keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. "Es lohnt sich immer, sich nach anderen Tarifen zu erkundigen."
Versicherte, die bereits vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert waren, können unter Umständen in den Standardtarif wechseln. Wer sich erst danach privat krankenversichert hat, kann den Basistarif nutzen. Der Beitrag darf nicht über dem Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, das sind aktuell rund 630 Euro. Er kann aber auch niedriger ausfallen. Standard- und Basistarif decken in der Regel die Leistungen ab, die auch die gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
Falls sich ein Versicherungsunternehmen weigert, dem Wechselwunsch nachzukommen, sollten Versicherte unabhängige Hilfe in Anspruch nehmen, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. Beschweren kann man sich auch beim Ombudsmann für private Krankenversicherung.
Leistungen einschränken
Als dritte Möglichkeit können Versicherte auch auf eine Beitragserhöhung reagieren, indem sie auf Leistungen verzichten. "Wer die Luxus-Variante hat, kann das relativ einfach machen", erläutert Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Versicherte, die nicht mehr arbeiten, verzichten etwa auf Krankentagegeld. Oder sie begnügen sich im Falle eines Krankenhausaufenthalts mit einem Mehrbett- statt einem Einzelzimmer. Allerdings sollten Leistungskürzungen genau abgewogen werden. "Meist hat man sich ja privat versichert, um besser versichert zu sein als die gesetzlich Versicherten", warnt Boss. "Dies nimmt man sich dann mit der Kürzung bestimmter Leistungen."
Eine Option ist es auch, den Selbstbehalt zu erhöhen. "Das hängt aber vom Gesundheitszustand ab und sollte jeder individuell entscheiden", warnt Lullies. Wer oft krank ist, sollte die Finger davon lassen, denn die höhere Selbstbeteiligung führt im Ernstfall ebenfalls zu einer finanziellen Mehrbelastung.
Ganz grundsätzlich rät Verbraucherschützer Grieble Privatversicherten, das Risiko der Beitragssteigung von vornherein einzukalkulieren und regelmäßig Geld für den Fall einer Beitragserhöhung zurückzulegen. Denn seiner Meinung nach wird das Risiko von exorbitanten Steigerungen in nächsten Jahrzehnten nicht geringer. "Die Steigerungen werden sicherlich höher."
Quelle: ntv.de, ino/dpa