Grundsatzurteil nötig Streit um Handwerkskosten
15.01.2009, 09:40 UhrDer Europäische Gerichtshof (EuGH) muss über einen möglichen Anspruch von Verbrauchern auf Ersatz von Handwerkerkosten entscheiden, die durch die Lieferung defekter Ware verursacht worden sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat dem Gerichtshof in Luxemburg jetzt ein entsprechendes Verfahren vorgelegt.
Im konkreten Fall verlangt ein Hauseigentümer gut 2100 Euro für den Ausbau italienischer Bodenfliesen, die sich nach dem Einbau als fehlerhaft erwiesen: Auf der Oberfläche zeigten sich Schattierungen, die durch Schleifspuren verursacht wurden. Der Baustoffhändler bietet zwar die Lieferung einwandfreier Fliesen an, lehnt aber die Übernahme der Ausbaukosten ab (Az: VIII ZR 70/08 - Beschluss vom 14. Januar 2009).
Unverhältnismäßige Kosten
Laut BGH scheidet ein Anspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch schon deshalb aus, weil die Ausbaukosten - verglichen mit dem Kaufpreis der Fliesen - unverhältnismäßig hoch sind. Denkbar sei allerdings ein Anspruch auf der Grundlage der europäischen Verbrauchsgüterrichtlinie. Über deren Auslegung dürfe allerdings der BGH nicht allein entscheiden - das sei Sache des EuGH.
Im Juli des vergangenen Jahres hatte der BGH einen Anspruch auf Ersatz der Handwerkerkosten für den Einbau der Ersatzware abgelehnt. Der Händler müsse zwar einwandfreie Ware nachliefern. Für deren Einbau müsse er aber nur aufkommen, wenn er den Materialfehler zu vertreten habe.
Quelle: ntv.de