Zulassung der IHK notwendig Strengere Regeln für Makler
27.10.2006, 10:50 UhrWer als Versicherungsmakler arbeiten will, unterliegt künftig strengeren Vorschriften. Der Bundestag verabschiedete ein dementsprechendes Gesetz.
Danach sind für die Ausübung des bislang frei zugänglichen Berufs künftig eine Zulassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Damit soll der Schutz von Kunden und Verbrauchern verbessert werden. Der Bundesrat muss der Umsetzung einer entsprechenden EU- Richtlinie allerdings noch zustimmen.
Nach dem Gesetz werden die Vermittler von den Kammern in Registern geführt, wodurch erkennbar wird, ob und für welche Tätigkeiten sie zugelassen sind. Die IHK kann eine Zulassung verweigern, wenn sie an der Zuverlässigkeit des Maklers zweifelt - etwa wegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Diebstahl, Urkundenfälschung oder Hehlerei oder weil der Betreffende "in ungeordneten Vermögensverhältnissen" lebt.
Quelle: ntv.de