Ratgeber

Betriebsvereinbarungen nichtig Tarifverträge sind entscheidend

Tarifverträge sind in Fragen der Entlohnung wichtiger als eine Betriebsvereinbarung. Auf ein entsprechendes Urteil fällte das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden- Württemberg in Stuttgart.

Im verhandelten Fall hatten Arbeitgeber und Betriebsrat die Einzelheiten der Eingruppierung und der Lohnhöhe für alle Mitarbeiter ursprünglich in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Später schloss der Arbeitgeber aber einen Firmentarifvertrag ab, der für die Beschäftigten ungünstigere Entgeltregelungen enthielt. Einer der Arbeitnehmer verlangte daraufhin die Bezahlung weiterhin nach der Betriebsvereinbarung. Dies lehnte der Arbeitgeber jedoch ab.

Das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht. Zur Begründung hieß es, mit In-Kraft-Treten des Firmentarifvertrags sei die Betriebsvereinbarung durch den so genannten Tarifvorrang unwirksam geworden. Zudem dürfen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Arbeitsentgelte und Arbeitsbedingungen nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, wenn sie durch einen Tarifvertrag geregelt sind.

Quelle: ntv.de

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