Ratgeber

Selbstverwirklichung auf Pferdehaut? Tiere tätowieren verboten

Ob Anker oder Arschgeweih - die eigene Haut dürfen Menschen bebildern, wie es ihnen beliebt. Doch wenn auch der eigene Vierbeiner ins Tattoostudio geschleift wird, hört der Spaß auf. Tattoos sind Tierquälerei, entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster.

Wer heute noch mit Tattoos auffallen will, muss sich schon etwas einfallen lassen. Wie kürzlich eine Umfrage ergab, ist fast jeder zehnte Deutsche tätowiert.

Wer heute noch mit Tattoos auffallen will, muss sich schon etwas einfallen lassen. Wie kürzlich eine Umfrage ergab, ist fast jeder zehnte Deutsche tätowiert.

(Foto: dpa)

Pferde und andere Tiere dürfen nicht wegen einer modischen Laune ihrer Besitzer tätowiert werden. Das Tätowieren von Tieren ist nur im Rahmen der gesetzlichen Kennzeichnung erlaubt, alles andere verstößt gegen das Tierschutzrecht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen klargestellt und damit einem Gewerbetreibenden die Geschäftsgrundlage entzogen.

Der Mann hatte im Kreis Coesfeld einen "Tätoservice für Tiere" gewerblich angemeldet. Sein erstes Projekt: Die berühmte "Rolling-Stones-Zunge" sollte auf der Hinterflanke eines Schimmelponys verewigt werden. Dazu hatte er den rechten hinteren Oberschenkel des Pferdes bereits rasiert und mit einer 15 Zentimeter großen Skizze des Kult-Motivs tätowiert. Dann wurde ihm allerdings per Ordnungsverfügung untersagt, sein Werk zu vollenden.

Und das zu Recht, wie die Münsteraner Richter nun nach der Klage des Mannes entscheiden. Ohne vernünftigen Grund darf schließlich laut Tierschutzgesetz niemand einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Und zweifellos sei das Tätowieren für die betroffenen Pferde mit Schmerzen verbunden, fand das Gericht. Einen vernünftigen Grund für eine solche allein modebedingte Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes der Tiere konnten die Richter nicht erkennen. Eine individuelle Kennzeichnung lasse sich auch auf andere Art und Weise erzielen. Die wirtschaftlichen Interessen des gewerblichen Tier-Tätowierers  müssten hinter dem Schutz der Tiere vor Schmerzen zurückstehen. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

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Quelle: ntv.de, ino

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