Ratgeber

Familienvater wehrte sich Unakzeptable Versetzung

Verheiratete Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern müssen sich nicht hunderte von Kilometern versetzen lassen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil (Az.: 7 Ga 238/06) entschieden.

Die Richter erklärten damit die Versetzung eines Speditionsangestellten von Frankfurt nach Jülich im Rheinland für unzulässig. Die Firma hatte den Mitarbeiter innerhalb einer Frist von nur einer Woche in den rund 260 Kilometer entfernten Betriebsteil versetzt und dies pauschal mit betriebsbedingten Gründen und einer Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag zu rechtfertigen versucht. Der Arbeitnehmer vertrat allerdings die Ansicht, eine derartig weite Versetzung sei für ihn auf Grund seiner familiären Situation unzumutbar. Er habe drei kleine Kinder sowie eine Ehefrau, die ebenfalls im Rhein-Main-Gebiet arbeite. Darüber hinaus besitze er ein Haus.

Laut Urteil überschritt die Firma mit der Versetzung "die Grenzen billigen Ermessens". So habe ein Betrieb vor einer Versetzung stets auch auf die private Lebensführung des Mitarbeiters Rücksicht zu nehmen und diese in ihre Überlegungen mit einzubeziehen. Versuche ein Arbeitgeber jedoch, allein seine Interessen durchzusetzen, überschreite die Versetzung das Weisungsrecht des Arbeitgebers, auch wenn im Vertrag eine entsprechende Klausel vorhanden sei.

Quelle: ntv.de

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