Ratgeber

Gut für Kunden, schlecht für Händler Urteil bringt Ebay in Zugzwang

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rückgaberechte von Online-Käufern gestärkt und Anbieter wie die Plattform Ebay in Zugzwang gebracht. Wer auf der Internetplattform Ware kauft, muss keinen Wertersatz für die Abnutzung bezahlen, wenn er den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgibt. (VIII ZR 219/08).

Ebay-Kunden können auch benutzte Ware zurücksenden.

Ebay-Kunden können auch benutzte Ware zurücksenden.

(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

 

Diesen als Ausnahme vorgesehenen Wertersatz muss der Verbraucher nur dann zahlen, wenn er laut Urteil "spätestens bei Vertragsschluss in Textform" auf diese drohenden Kosten sowie "eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden". Ein derartiger Hinweis vor Vertragsabschluss ist allerdings bei Ebay aus technischen Gründen nicht möglich.

Belehrung per Klick

Bei Ebay gelte der Käufer bereits mit dem Tastendruck als belehrt darüber, dass er den Wertersatz für genutzte und verschlechterte Ware zu tragen habe, erklärte ein Sprecher des BGH. Anlass der Entscheidung war eine Klage der Verbraucherzentralen gegen ein Unternehmen, das über Ebay Kinder- und Babybekleidung verkauft.

 

Das Urteil zwingt Plattformen wie Ebay nun dazu, ihre Regelungen zum Wertersatz zu ändern. Der Gerichtssprecher nannte als Beispiel den Kauf teurer Lederschuhe. "Wenn ein Kunde die Schuhe anprobiert und dabei die Ledersohle zerkratzt, kann er die Schuhe innerhalb von zwei Wochen zurückschicken, ohne für die "Verschlechterung" der Schuhe zahlen zu müssen." Das müsste er nur, wenn er spätestens bei Vertragsschluss schriftlich auf die möglichen Folgekosten hingewiesen würde. Und genau das ist bei Ebay aus technischen Gründen derzeit nicht möglich.

Leichte Beute für Abmahn-Anwälte

Nach Auffassung von Ebay ist das Widerrufsrecht bei Internet-Käufen zwar ein wichtiger Schutz für die Verbraucher. Gleichzeitig müssten Händler jedoch davor geschützt werden, dass Kunden ihr Recht missbrauchten, Ware an- und auszuprobieren. Die Belehrungspflichten zum Widerrufs- und Rückgaberecht der Verbraucher im Onlinehandel sind derzeit noch so kompliziert, dass Händler bislang immer wieder zu Opfern von Abmahnanwälten wurden und wegen unklarer Formulierungen unbefristete Widerrufs- und Rückgaberechte ihrer Kunden befürchten mussten. Die Bundesregierung hat das Gesetz deshalb zum 11. Juni 2010 reformiert und neue Belehrungsmuster erstellt. Sie können in Suchmaschinen mit der Eingabe "Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 8" gefunden werden.

Quelle: ntv.de, ino/AFP/dpa

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