EuGH-Urteil gegen Tofu-Produzent Veganer Käse darf nicht mehr Käse heißen
14.06.2017, 11:30 Uhr
Pflanzliche Erzeugnisse, die Milchprodukten nachempfunden sind, dürfen keine Namen mehr tragen, die an die Kuh erinnern. Das entscheidet der EuGH und urteilt damit gegen den "Pflanzenkäse" eines deutschen Herstellers.
Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie "Pflanzenkäse" oder "Tofubutter" verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-422/16). Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung Milch Produkten vorbehalten ist, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für Begriffe wie Rahm, Sahne, Butter, Käse oder Joghurt.
Das gelte auch, wenn die Produkte durch klarstellende oder beschreibende Begriffe ergänzt würden, urteilten die Richter. Ausnahmen gibt es in den EU-Regeln nur für wenige pflanzliche Produkte aus Frankreich und Großbritannien.
Hintergrund des Urteils ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte TofuTown vor dem Landgericht Trier auf Unterlassung verklagt, das wiederum den Fall nach Luxemburg zum EuGH verwies.
Kokosmilch darf weiter so heißen
Tofutown stellt vegane und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie "Veggie-Cheese" oder "Cream", weist dabei aber immer auch auf den pflanzlichen Ursprung hin. "Der Verbraucher weiß, dass er eine pflanzliche Alternative zu einem klassischen Tierprodukt kauft, wenn das Produkt als veggie, vegetarisch, vegan oder pflanzlich gekennzeichnet ist oder direkt der Pflanzenname (Mandelmilch, Sojamilch et cetera) vorangestellt ist", meint Tofutown-Anwalt Michael Beuger.
Die Richter hat das jedoch nicht überzeugt. Eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher könne nicht ausgeschlossen werden, schrieben sie. Demzufolge seien die EU-Regelungen sinnvoll: Sie schafften Klarheit und faire Bedingungen für Erzeuger, Händler sowie Verbraucher und stellten gleiche Qualitätsstandards sicher.
Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel - manche Pflanzenprodukte dürfen Milchbegriffe im Namen führen. Es geht dann um "Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist" oder bei denen "die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft verwandt werden" - zum Beispiel Kokosmilch. Was genau auf der Liste steht, variiert aber je nach Sprachraum. Tofu und Soja jedenfalls seien dort nicht aufgeführt, betonten die Richter.
Milchindustrie jubelt über Urteil
Die Tatsache, dass es für Hersteller veganer oder vegetarischer Fleisch- oder Fischalternativ-Produkte keine vergleichbaren Auflagen gebe wie bei veganer "Milch", wertete der EuGH nicht als Problem. Es handle sich nun einmal um ungleiche Erzeugnisse, die unterschiedlichen Vorschriften unterlägen. Der Deutsche Bauernverband forderte: "Da zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel" auf den Markt komme, müsse der Gesetzgeber die Regeln auch hier verschärfen.
Der Milchindustrie-Verband zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Der heutige Tag ist ein bedeutender für den seit nunmehr 30 Jahren bestehenden, europaweiten Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte", erklärte Geschäftsführer Jörg Rieke. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU hatte Ende 2016 Bezeichnungen wie "vegane Currywurst" den Kampf angesagt, weil solche Begriffe nach seiner Einschätzung die Verbraucher verunsicherten.
Quelle: ntv.de, lsc/dpa/rts