Ratgeber

Forderung der Verbraucherzentrale Verbot von Energy-Drinks?

Energy-Drinks sind beliebt, aber besonders für Kinder und Jugendliche können sie zur Gefahr werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin und fordert das Verbot des Verkaufs an Personen unter 18 Jahren.

Dier Hersteller nutzen Schlupflöcher, indem sie Energy-Shots nicht als Erfrischungsgetränke, sondern als "Nahrungsergänzungsmittel" verkaufen.

Dier Hersteller nutzen Schlupflöcher, indem sie Energy-Shots nicht als Erfrischungsgetränke, sondern als "Nahrungsergänzungsmittel" verkaufen.

(Foto: dpa)

Nach ungeklärten Todesfällen im Zusammenhang mit Energy-Drinks in den USA hat die Verbraucherzentrale Hamburg ein Verkaufsverbot der koffeinhaltigen Getränke für Kinder und Jugendliche gefordert. Energy-Drinks enthielten dreimal so viel Koffein wie Cola, erklärte die Verbraucherzentrale. Auch bei anderen Inhaltsstoffen wie dem leistungssteigernden Taurin seien negative Wechselwirkungen mit Koffein nicht auszuschließen. Würden die Getränke zusammen mit Alkohol und bei körperlicher Anstrengung wie etwa in der Disco konsumiert, bestehe die Gefahr, dass sich die Nebenwirkungen zu Krampfanfällen und Herzrasen verstärkten.

"Gerade Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, da in der Disco und beim Sport die Gefahr eines übermäßigen Konsums besteht", sagte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Aussagekräftige Langzeitstudien fehlten allerdings noch.

Eine noch größere Gefahr besteht nach Einschätzung der Verbraucher­zentrale Hamburg bei Energy-Shots. Dabei handelt es sich um hochkonzentrierte Produkte in kleinen Portionsgrößen, die bei Durst dazu verleiten, mehrere Portionen zu trinken. Auch wird der bittere Geschmack des Koffeins durch extreme Süße und Aroma unterdrückt.

Mehr als 1300 Milligramm pro Liter

Die Hersteller nutzen hier Schlupflöcher, indem sie Energy-Shots nicht als Erfrischungs­getränke, sondern als "Nahrungsergänzungsmittel" verkaufen und dadurch die gesetzlichen Vorgaben für Erfrischungsgetränke umgehen. So sind beispielsweise im Red Bull Shot 80 Milligramm Koffein pro 60 Milliliter enthalten. Das entspricht mehr als 1300 Milligramm pro Liter. Andere Produkte können bis zu 6000 Milligramm pro Liter enthalten. Diese "Nahrungsergänzungsmittel" müssen die Verzehrsempfehlung "Nur eine Portion pro Tag" tragen, die aber von Konsumenten häufig nicht eingehalten wird.

Im Mai hatte der Bundesrat beschlossen, dass Energy-Drinks auch beim Ausschank in Gaststätten oder Diskotheken besonders gekennzeichnet werden müssen. Zugleich wurden verbindliche Höchstmengen für die Inhaltsstoffe von Energy-Drinks - wie Koffein, Taurin, Inosit und Glucuronolacton - festgelegt.

Die US-Lebensmittelaufsicht (FDA) untersucht nach Medienberichten derzeit fünf Todesfälle und einen nicht tödlichen Herzinfarkt in den vergangenen drei Jahren. Die Mutter eines 14-jährigen Mädchens aus Maryland, das nach dem Genuss von zwei koffeinhaltigen Drinks im vergangenen Dezember an Herzrhythmusstörungen gestorben war, hat eine Klage erhoben. Das betroffene Unternehmen hat die Vorwürfe in einer öffentlichen Erklärung zurückgewiesen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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