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Minijob-Reform passiert Bundestag Verdienstgrenze steigt an

(Foto: picture alliance / dpa)

In Deutschland gilt ab dem 1. Januar 2013 eine höhere Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung. Als Minijob gilt künftig eine Arbeit, für die bis zu 450 Euro Lohn ausbezahlt werden - das sind 50 Euro mehr als bislang. Neu ist auch: Künftig müssen Minijobber bewusst erklären, nicht in die Rentenversicherung einzahlen zu wollen.

Für Minijobs gilt künftig eine um 50 Euro höhere Verdienstgrenze als bisher. Der Bundestag beschloss mit der Mehrheit von Union und FDP, die bisherige 400-Euro-Grenze zum Jahreswechsel auf 450 Euro anzuheben. Für sogenannte Midijobs soll künftig eine Obergrenze von 850 Euro gelten, ebenfalls 50 Euro mehr als bisher. Die Koalition begründete die Neuregelung damit, dass die 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigung seit deren Einführung 2003 unverändert in Kraft sei, während sonstige Löhne und Preise seither deutlich gestiegen seien.

Mit der Neuregelung soll zudem die Versicherungspflicht von Minijobbern in der Rentenversicherung zur Regel werden. Die Betroffenen können sich aber davon befreien lassen. Bislang konnten Minijobber umgekehrt die Vollmitgliedschaft in der Rentenversicherung beantragen. Ziel des Wechsels von einem "Opt-in" zu einem "Opt-out" ist es, dass sich mehr geringfügig Beschäftigte für die Versicherungspflicht entscheiden. Insgesamt rechnet die Koalition durch die Neuregelung gleichwohl mit Mindereinnahmen für die Sozialversicherungen von pro Jahr 90 Millionen Euro sowie mit Steuerausfällen von etwa 210 Millionen Euro.

Übergangsweise gibt es Wahlmöglichkeit

SPD, Grüne und Linke lehnten die höheren Verdienstgrenzen ab. "Minijobs schaffen eine Nische für unterbezahlte und schlecht abgesicherte Arbeit", erklärte SPD-Vize Manuela Schwesig. Von einer "beruflichen und finanziellen Sackgasse" sprach SPD-Fraktionsvize Elke Ferner. Zuvor hatten auch Sozialverbände und Gewerkschaften verlangt, Minijobs einzudämmen, statt sie noch auszubauen.

Geringfügig Beschäftigte müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben dann aber auch keinen eigenen Sozialversicherungsschutz. Für die Arbeitgeber werden pauschale Beiträge fällig. Für Midijobs gilt im Prinzip die volle Sozialversicherungspflicht, allerdings müssen die Betroffenen nur reduzierte Beiträge entrichten. Für alle, die durch die Neuregelung künftig in eine andere Kategorie fallen, gilt der bisherige Status vorerst weiter. Sie können sich aber auch für die Anwendung der neuen Bestimmungen entscheiden. Für Midijobber ist diese Übergangsregelung bis Ende 2014 befristet.

Quelle: ntv.de, AFP

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