Ratgeber

Langbinder-Allergie Verhandlungsfähig ohne Schlips

Der Mannheimer "Krawattenstreit" um den Rausschmiss zweier Juristen ohne Schlips im Gerichtssaal ist vorerst entschieden. Das Landgericht bekräftigte, dass Anwälte nicht grundsätzlich eine Krawatte tragen müssen, wenn sie einen Mandanten vor Gericht verteidigen. Auch im zweiten Verfahren stellten sich die Richter damit hinter zwei Juristen, die gegen den Zwang zum Tragen eines Schlipses unter der Robe geklagt hatten. Einer der Anwälte war gleich zweimal von ein und demselben Richter wegen fehlenden Schlipses aus der Verhandlung geworfen worden. In einem der beiden Fälle hatte das Gericht die Krawattenfrage bereits vergangene Woche zugunsten des Klägers entschieden.

Die Zurückweisung der Juristen durch einen Richter am Amtsgericht sei rechtswidrig gewesen, urteilte die 14. Strafkammer. Laut Kammer habe die Kleidung der Verteidiger in den Prozessen vor dem Amtsgericht die Würde des Gerichts nicht verletzt. Die Zurückweisung des Richters habe in beiden Fällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Die Kammer stellte einen "erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit des Verteidigers" fest.

Schlips als Amtstracht

Der Amtsrichter hatte sich auf eine Verordnung des baden-württembergischen Justizministeriums aus dem Jahr 1976 gestützt, wonach ein "weißes Hemd mit weißem Langbinder" zur Amtstracht von Richtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten gehört. Laut Kammer sei nicht geklärt, ob diese Verordnung noch gelte oder durch den sogenannten Bekleidungsparagrafen verdrängt worden sei. Aus diesem ergebe sich "keine Verpflichtung zum Tragen einer Krawatte" für Anwälte. Die beiden Anwälte dürfen nun künftig auch ohne Schlips vor dem Amtsgericht in Mannheim zur Verhandlung erscheinen.

Quelle: ntv.de

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