Ratgeber

Gas und Strom Verlängerte Preisbremsen bringen kaum noch Entlastungen

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Von der Verlängerung der Energiepreisbremsen profitieren nur Haushalte, die noch in teuren Tarifen stecken.

Von der Verlängerung der Energiepreisbremsen profitieren nur Haushalte, die noch in teuren Tarifen stecken.

(Foto: IMAGO/Sabine Gudath)

Die Energiepreisbremsen werden bis Ende März 2024 verlängert. Allerdings fällt die Entlastung für die meisten Verbraucher nur gering aus. Lediglich, wer noch in teuren Grundversorgungstarifen verharrt, kann so sparen. Und auch die sollten dringend den Tarif wechseln.

Die gute Nachricht ist, seit vergangenem Winter sind die Strom- und Gaspreise wieder gesunken. Auch dank der entsprechenden Preisbremsen. Und die bleiben den Bürgern bis zum 31. März 2024 erhalten, wie der Bundestag nun beschlossen hat. Derart greift der Staat bereits seit März 2023 offiziell seinen Bürgern unter die Arme, um die seinerzeit überbordenden Energiekosten zu stemmen. Rückwirkend galten diese bereits für Januar und Februar. Durch die Energiepreisbremsen werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs des Arbeitspreises - beim Gas auf 12 Cent, beim Strom auf 40 Cent, jeweils pro Kilowattstunde gedeckelt. Der darüberliegende Verbrauch wird zum Arbeitspreis des aktuellen Gas- oder Stromtarifs abgerechnet.

Das Vergleichsportal Verivox kommt jedoch zu dem Schluss, dass die Verlängerung der Preisbremsen für Strom und Gas bis Ende März 2024 die Haushalte in Deutschland laut einer Analyse nur gering entlasten. Die Stromkosten sinken durchschnittlich kaum um 0,3 Prozent, Gas wird um 1,1 Prozent günstiger. Die durchschnittlichen Stromkosten würden so von 1457 Euro auf 1452 Euro pro Jahr sinken. Das entspricht einer Entlastung von 5 Euro.

Preise für Neukunden liegen weit unterhalb der Preisschwellen

Die Preisbremse greift vor allem bei Grundversorgungstarifen, da Tarife für Neukunden bereits flächendeckend unter dem staatlichen Preisdeckel liegen und keine staatlichen Subventionen benötigen. Betrachtet man ausschließlich die örtlichen Grundversorgungstarife, fällt die Entlastung durch die Strompreisbremse etwas höher aus. Hier sinken die Stromkosten von durchschnittlich 1841 Euro auf 1821 Euro. Das entspricht einer Entlastung von 1,1 Prozent oder 20 Euro.

Die durchschnittlichen Gaskosten für 20.000 Kilowattstunden würden durch die Verlängerung der Gaspreisbremse bis Ende März um 27 Euro von 2420 Euro auf 2393 Euro sinken. Was einer Senkung von 1,1 Prozent entspricht – würde der reduzierte Mehrwertsteuersatz bis Ende März gelten. Durch den Wegfall des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ab Ende Februar liegen die jährlichen Gaskosten bei 2411 Euro. Damit sinkt die jährliche Entlastung auf 9 Euro oder 0,4 Prozent. Entlastet würden nur Haushalte, die noch in der teuren Gas-Grundversorgung beliefert werden. Hier sinken die Jahreskosten um 80 Euro von 3066 Euro auf 2986 Euro.

Mehr zum Thema

Denn die Preise für Neukunden liegen weit unterhalb dieser Preisschwelle. Eine Kilowattstunde Strom im günstigsten verfügbaren Tarif mit empfehlenswerten Bedingungen kostet aktuell durchschnittlich 27 Cent, beim Gas sind es rund 9 Cent je Kilowattstunde Gas. Je nach Verbrauch können Haushalte durch einen Wechsel aus der örtlichen Grundversorgung daher mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Der Wechsel aus der Grundversorgung ist jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen möglich, der neue Energieversorger übernimmt die Abmeldung beim bisherigen Lieferanten.

Fazit: Von der Verlängerung der Energiepreisbremsen profitieren nur Haushalte, die noch in teuren Tarifen stecken. Sie könnten aber deutlich mehr sparen, wenn sie einen günstigeren Strom- und/oder Gastarif wählen. Wer aktuell mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom bezahlt, das sind die Deckelbeträge der Preisbremsen, sollte unbedingt den Tarif wechseln, so Verivox.

Quelle: ntv.de, awi

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen