Ratgeber

20 Grad ist Minimum Vermieter muss Wärme sichern

Bei länger anhaltenden Minustemperaturen stoßen manche Heizungen an ihre Grenzen. Der Vermieter muss dennoch sicherstellen, dass die Wohnräume ausreichend beheizt werden können. Ansonsten kann der Mieter unter Umständen seine Miete mindern, erläutert der Immobilienverband IVD-West. Der Vermieter müsse während der Heizperiode von Anfang Oktober bis Ende April dafür sorgen, dass die Wohnung je nach Raum auf 20 bis 22 Grad beheizt werden kann. In Bad und Toilette müssen es mindestens 21 Grad sein.

Der Vermieter sei aber nicht verpflichtet, die Mindesttemperaturen rund um die Uhr zu garantieren. Er erfülle seine Aufgabe, wenn die Heizkörper diese Leistung von 7.00 bis 23.00 Uhr erbringen. Nachts reiche es aus, wenn die Raumluft auf 18 Grad erwärmt werden kann.

Quelle: ntv.de

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