Kinderpornos auf der Festplatte Versehen schützt vor Strafe nicht
03.12.2010, 16:08 UhrWer unwissentlich Kinderpornos auf seinen Computer überspielt und dies später bemerkt, muss alle diese Dateien sofort wieder löschen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden (Az.: 1 Ss 166/10). Angeklagt war ein 36-Jähriger aus dem Emsland, auf dessen Festplatte einschlägige Bilder und Videos gefunden worden waren.
Der Mann hatte auf einem Flohmarkt 50 CDs gekauft. Einige davon überspielte er auf seinen PC und fand dabei einzelne Dateien mit kinderpornographischem Inhalt. Die entdeckten Dateien löschte er zwar sofort und vernichtete auch die CDs. Allerdings sichtete er nicht das gesamte Material und nahm deshalb in Kauf, dass auch unentdeckte verbotene Dateien auf seine Festplatte gelangten. Zudem gab er einige der übrigen CDs weiter, ohne zu prüfen, was sie enthielten.
Das hätte er jedoch tun müssen, befand das OLG. Die Zufallsfunde hätten ihn skeptisch machen müssen Der Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass noch mehr Kinderpornografie überspielt wurde, so die Richter, die damit die Entscheidung des Amtsgerichts Cloppenburg bestätigten. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Straflos bleibt in solchen Fällen nur, wer das Material sofort vernichtet oder bei einer Behörde abliefert.
Quelle: ntv.de, ino/dpa